Wissen & Aufklärung
Veröffentlichungsdatum:
06.11.2025
Autorin:
Camila Blajos Razuk
Lesezeit:
5 Minuten
Wissen & Aufklärung
Veröffentlichungsdatum:
06.11.2025
Autorin:
Camila Blajos Razuk
Lesezeit:
5 Minuten
Ab Juni 2026 tritt in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die den Strommarkt verändern könnte: Energy Sharing. Damit dürfen Bürger:innen, Unternehmen und Kommunen künftig gemeinsam erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien teilen – auch über Grundstücksgrenzen hinweg.
Bisher war das nur in engen Grenzen möglich, etwa im Rahmen von Mieterstrommodellen, bei denen der Solarstrom innerhalb eines Gebäudes verbraucht wurde. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 42c EnWG) öffnet sich nun ein neues Kapitel: Der lokal erzeugte Solarstrom kann bilanziell auch zwischen mehreren Gebäuden oder Teilnehmenden verteilt werden – innerhalb desselben Netzgebiets.
Ziel des Gesetzes ist es, mehr Menschen am Ausbau der erneuerbaren Energien zu beteiligen und lokale Energiegemeinschaften zu fördern. So sollen Akzeptanz, Eigenverbrauch und die Wirtschaftlichkeit von Solarprojekten steigen – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem dezentralen Energiesystem.
Energy Sharing gilt deshalb als Schlüsselkonzept der Energiewende: Es verbindet den wirtschaftlichen Nutzen gemeinschaftlicher Anlagen mit der Idee einer nachhaltigen, solidarischen Stromversorgung.
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Energy Sharing – wörtlich übersetzt „Energie teilen“ – beschreibt ein neues Modell der gemeinschaftlichen Stromnutzung. Es erlaubt mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmern, lokal erzeugten Strom gemeinsam zu verbrauchen, auch wenn dieser über das öffentliche Stromnetz verteilt wird.
Bisher konnten Solarstromanlagen ihren Strom in der Regel nur im eigenen Gebäude oder auf demselben Grundstück nutzen, etwa im Rahmen von Mieterstromprojekten. Das ändert sich nun: Mit der geplanten Einführung des § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) wird die gemeinschaftliche Nutzung über Grundstücksgrenzen hinweg möglich – zunächst innerhalb eines gemeinsamen Netzgebiets.
Bereits heute liegt ein Gesetzentwurf des Deutschen Bundestags vor, der die rechtlichen Grundlagen für dieses neue Modell legt. Der Entwurf beschreibt, wie Strommengen bilanziell zugeordnet, gemessen und abgerechnet werden sollen und bildet damit den Rahmen für die praktische Umsetzung von Energy Sharing ab 2026.
Ziel des Modells ist es, mehr Menschen an der Energiewende zu beteiligen. Nicht jeder hat ein eigenes Dach oder die Möglichkeit, eine eigene Photovoltaikanlage zu betreiben. Energy Sharing bietet hier eine Alternative: Mehrere Haushalte, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen können sich zusammenschließen, um den selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien gemeinschaftlich zu nutzen.
Das Konzept ist eng mit dem europäischen Gedanken der Energiegemeinschaften verbunden, die bereits in der EU-Richtlinie 2019/944 vorgesehen sind. Deutschland setzt diese Vorgabe nun um – mit klaren Regeln für Messung, Abrechnung und Vertragsgestaltung.
In der Praxis bedeutet das: Strom, der in einer Photovoltaikanlage erzeugt wird, kann bilanziell zwischen verschiedenen Teilnehmern aufgeteilt werden. Das geschieht mithilfe intelligenter Messsysteme und eines festgelegten Verteilungsschlüssels. Jeder Beteiligte bezieht weiterhin den Rest seines Bedarfs vom Stromversorger, nutzt aber anteilig regional erzeugten Ökostrom aus der eigenen Gemeinschaft.
Energy Sharing ist damit kein Stromverkauf im klassischen Sinne, sondern eine formalisierte Kooperation zur gemeinsamen Nutzung erneuerbarer Energie. Es bringt den Gedanken des Eigenverbrauchs auf eine neue Ebene – von der einzelnen Immobilie hin zu ganzen Nachbarschaften oder Quartieren.
Energy Sharing klingt zunächst einfach – gemeinsam Strom nutzen, den man selbst erzeugt. In der Praxis steckt dahinter jedoch ein präzise geregeltes Zusammenspiel von Technik, Verträgen und Abrechnungssystemen.
Der Ablauf beginnt mit einer Erzeugungsanlage, meist einer Photovoltaikanlage. Diese speist den erzeugten Strom nicht nur für den Eigenverbrauch ein, sondern stellt ihn bilanziell auch anderen Teilnehmenden zur Verfügung. Das funktioniert mithilfe von intelligenten Messsystemen (Smart Metern), die in Echtzeit erfassen, wie viel Strom erzeugt und wie viel von jedem Mitglied verbraucht wird.
Die Zuordnung erfolgt über einen sogenannten Aufteilungsschlüssel. Dieser legt fest, welchen Anteil des erzeugten Stroms jede Person oder jedes Unternehmen erhält. Die Abrechnung wird über das öffentliche Stromnetz abgewickelt, bleibt aber innerhalb eines gemeinsamen Bilanzierungsgebiets. Wichtig: Die physikalische Leitung des Stroms läuft weiterhin über das Netz des örtlichen Netzbetreibers – Energy Sharing ist daher eine bilanziell geregelte Nutzung, kein direkter Stromfluss von Haus zu Haus.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer bleibt zusätzlich Kunde eines klassischen Stromversorgers. Dieser liefert Strom, wenn die eigene Anlage nicht genug produziert. So entsteht eine Art Hybridmodell aus Eigenversorgung und Netzbezug, das die Versorgungssicherheit gewährleistet.
In der Organisation ist das Modell vergleichsweise flexibel. Teilnehmen können Privatpersonen und Hausgemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Kommunen oder Vereine, die lokale Energiegemeinschaften gründen möchten.
Verträge regeln Rechte und Pflichten der Beteiligten – von der Stromzuteilung bis zu den Kostenanteilen für Messung, Verwaltung und Abrechnung.
Damit ist Energy Sharing keine spontane Nachbarschaftsinitiative, sondern ein geregeltes, transparentes System. Es verbindet technische Innovation mit rechtlicher Klarheit – und legt den Grundstein dafür, dass gemeinschaftliche Stromnutzung künftig ein fester Bestandteil des Energiemarkts werden kann.
Aktuell gilt der Mieterstrom als eines der wichtigsten Instrumente, um Solarenergie auch für Menschen ohne eigenes Dach nutzbar zu machen. Dabei wird Strom, der auf einem Wohngebäude erzeugt wird, direkt an die Mieterinnen und Mieter im selben Haus geliefert. Die rechtliche Grundlage dafür ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert – und bisher nach dem BGH-Urteil auf eine einzelne Kundenanlage oder ein Grundstück begrenzt.
Mit dem neuen Modell des Energy Sharings erweitert sich dieser Rahmen deutlich. Während Mieterstrom nur innerhalb eines Hauses funktioniert, kann Energy Sharing mehrere Gebäude miteinander verknüpfen – etwa in einem Quartier oder einer Nachbarschaft. Der entscheidende Unterschied liegt im Netzbezug:
Beim Mieterstrom bleibt der Strom innerhalb der privaten Leitungen des Gebäudes, beim Energy Sharing wird er über das öffentliche Netz bilanziell verteilt.
Wichtig zu verstehen: Energy Sharing funktioniert nicht innerhalb des klassischen EEG-Mieterstrommodells. Dieses basiert auf der physischen Direktbelieferung innerhalb einer Kundenanlage – also ohne Nutzung des öffentlichen Netzes.
Beim Energy Sharing hingegen erfolgt die Nutzung bilanziell über das Netz. Damit ähnelt das Modell technisch der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV), die Ende 2024 eingeführt wurde. Beide Systeme setzen auf intelligente Messsysteme, eine viertelstundengenaue Verbrauchserfassung und einen Aufteilungsschlüssel, der festlegt, wie viel Solarstrom jede teilnehmende Partei erhält.
In der Praxis bedeutet das:
Für Eigentümer:innen und Vermieter:innen kann diese Entwicklung besonders interessant werden: Ein Wohngebäude mit bestehender Mieterstromanlage könnte künftig überschüssigen Strom bilanziell mit Nachbarhäusern oder Gewerbebetrieben im selben Netzgebiet teilen. Ebenso könnten mehrere kleinere Dachanlagen gemeinschaftlich betrieben werden – etwa in einer Energiegenossenschaft oder als Kooperationsmodell zwischen Immobilienunternehmen.
Damit verschwimmen die Grenzen zwischen Eigenversorgung und Gemeinschaftsprojekt. Energy Sharing ergänzt den Mieterstrom, anstatt ihn zu ersetzen – und könnte so die nächste Evolutionsstufe der dezentralen Stromversorgung einleiten.
Energy Sharing soll nicht nur neue technische Möglichkeiten schaffen, sondern auch wirtschaftliche, soziale und ökologische Vorteile bringen. Ziel ist es, die Energiewende näher an die Bürgerinnen und Bürger zu bringen und gleichzeitig neue Formen lokaler Kooperation zu fördern.
Energy Sharing eröffnet die Chance, Dachflächen wirtschaftlicher zu nutzen. Überschüssiger Solarstrom kann bilanziell an andere Teilnehmende weitergegeben werden, anstatt vollständig ins Netz eingespeist zu werden. Das erhöht den Eigenverbrauchsanteil und kann sich langfristig positiv auf die Rendite auswirken.
Darüber hinaus stärkt das Modell die Attraktivität von Immobilien. Wer Solarstrom lokal teilt, kann Mieter:innen oder Nachbarbetrieben günstigere Strompreise anbieten – ohne selbst zum klassischen Energieversorger zu werden.
Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher entsteht ein direkter Nutzen. Durch den Bezug von lokal erzeugtem Strom können Kosten gesenkt und Versorgungssicherheit verbessert werden. Zudem wissen Teilnehmende genau, woher ihr Strom stammt – was das Vertrauen in erneuerbare Energien stärkt.
Energy Sharing kann außerdem gemeinschaftliche Verantwortung fördern. Wenn Strom aus der eigenen Nachbarschaft kommt, entsteht ein stärkeres Bewusstsein für Energieverbrauch und Nachhaltigkeit.
Kommunen profitieren, wenn mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Energie lokal erzeugen und nutzen. Das entlastet die Stromnetze, reduziert Übertragungsverluste und stärkt regionale Wertschöpfungsketten. Auch Stadtwerke können neue Rollen eior oder Betreiber von Energiegemeinschaften.
Energy Sharing schafft also eine neue Verbindung zwischen Technik, Wirtschaft und Gemeinschaft. Es ermöglicht die effizientere Nutzung von Solarstrom, fördert Akzeptanz und eröffnet neue Geschäftsmodelle – insbesondere, wenn es mit bestehenden Konzepten wie dem Mieterstrom kombiniert wird.
Auch wenn das geplante Energy-Sharing-Gesetz neue Möglichkeiten eröffnet, steht die praktische Umsetzung noch ganz am Anfang. Damit gemeinschaftliche Stromnutzung wirklich funktionieren kann, müssen zunächst mehrere Grundlagen geschaffen werden. Technisch ist Energy Sharing auf eine flächendeckende Einführung intelligenter Messsysteme (Smart Meter) angewiesen, die Erzeugung und Verbrauch viertelstundengenau erfassen. Erst wenn diese Infrastruktur vorhanden ist, lassen sich Strommengen korrekt zwischen verschiedenen Teilnehmenden aufteilen und abrechnen.
Darüber hinaus braucht es eine digitale Plattform, über die Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Energiegemeinschaften Daten sicher austauschen können. Auch diese Systeme existieren bislang nur in Ansätzen. Parallel dazu müssen die rechtlichen Details noch konkretisiert werden – etwa, wie der Strom bilanziell zugeordnet wird, welche Verordnungen gelten und welche Kosten für Netzentgelte und Umlagen anfallen.
Schließlich stellt sich die wirtschaftliche Frage, ob sich Energy Sharing ohne Förderprogramme oder Entlastungen für Beteiligte überhaupt lohnt. Klare Geschäftsmodelle und Abrechnungsverfahren fehlen bislang, und auch die Rollen zwischen Betreiber, Teilnehmern und Versorgern sind noch nicht eindeutig definiert.
Kurz gesagt: Das Gesetz schafft den Rahmen – doch bis die technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird es noch einige Jahre dauern, bis Energy Sharing im Alltag Realität wird.
Energy Sharing steht für eine neue Phase der Energiewende: weg von einzelnen Anlagen, hin zu gemeinschaftlichen Strukturen, in denen Solarstrom lokal produziert und geteilt wird.
Das Modell knüpft an den Erfolg des Mieterstroms an, löst sich aber von dessen räumlichen Grenzen. Wo bisher die Grundstücksgrenze das Ende der Eigenversorgung bedeutete, entsteht ab 2026 die Möglichkeit, Solarstrom bilanziell auch über mehrere Gebäude hinweg zu nutzen. Damit wird ein wichtiger Schritt hin zu vernetzter, dezentraler Energieversorgung gemacht.
Die Idee dahinter ist einfach: Strom dort verbrauchen, wo er entsteht – und ihn gemeinsam nutzen, statt einzeln zu verwalten. Energy Sharing fördert so nicht nur die Effizienz, sondern auch die Beteiligung. Es schafft Raum für Nachbarschaften, Unternehmen und Kommunen, die Verantwortung für ihre Energieversorgung übernehmen wollen.
Auch wenn viele Details – etwa zur Abrechnung oder zu möglichen Entlastungen – noch konkretisiert werden müssen, ist der Weg klar: Energy Sharing wird ein zentrales Element der zukünftigen Stromlandschaft. Es verbindet Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Teilhabe – und bringt die Energiewende ein Stück näher an den Alltag der Menschen.
Mieterstrom bezieht sich auf den Verbrauch von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks. Energy Sharing erweitert dieses Prinzip: Strom kann bilanziell auch zwischen mehreren Gebäuden im selben Netzgebiet geteilt werden – technisch über Smart Meter, rechtlich über § 42c EnWG.
Nein, Energy Sharing ist kein direkter Stromverkauf, sondern eine gemeinschaftliche Nutzung. Der Strom wird über Verträge verteilt, nicht als Handelsgut verkauft. Jede teilnehmende Person bleibt Kundin oder Kunde eines Stromversorgers, der den Restbedarf deckt.
Die Einführung des § 42c EnWG ist für 1. Juni 2026 vorgesehen. Ab dann können Energiegemeinschaften im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben offiziell gegründet werden.
Erforderlich sind intelligente Messsysteme (Smart Meter), die den Stromverbrauch und die Erzeugung viertelstundengenau erfassen. Außerdem müssen die Anlagen und Verbrauchsstellen im selben Netzgebiet liegen.
Beide Modelle nutzen ähnliche Mess- und Abrechnungssysteme. Der Unterschied: GGV gilt innerhalb eines Gebäudes, Energy Sharing über Grundstücksgrenzen hinweg.
Teilnehmende können lokal erzeugten Strom effizienter nutzen, Kosten senken und unabhängiger von Großversorgern werden. Gleichzeitig wird das Stromnetz entlastet und die Energiewende sozialer gestaltet.
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