Ihr neuer Stromvertrag direkt vom Vermieter oder der Vermieterin!
Wir bieten ein neues Mieterstromkonzept für kleine Mehrfamilienhäuser mit bis zu 12 Wohneinheiten. Als Mieter sichern Sie sich damit viele Vorteile!
Ihr neuer Stromvertrag direkt vom Vermieter
Wir helfen Ihrem Vermieter günstigen Solarstrom für Sie zu produzieren – für kleine Mehrfamilienhäuser mit bis zu 12 Wohneinheiten.
Kostenersparnis durch günstige Strompreise
Schutz vor unerwarteten Nachzahlungen
Kein Aufwand mehr mit Stromverträgen
Mit Ökostrom an der Energiewende teilhaben
Unabhängiger vom Energiemarkt
und viele
weitere Vorteile!
Dach für Dach ermöglicht Ihrem Vermietern in eine Solaranlagen auf ihrem Mehrfamilienhaus zu investieren. Der produzierte Strom wird direkt an die Bewohner weitergegeben. Dafür wird ein Pauschalbetrag mit ihren Nebenkosten abgerechnet. Als Bewohner erhalten Sie somit eine langfristig günstigen Solarstrom und werden unabhängiger vom Energiemarkt.
Vorteile für Mieter
Vorteile für Vermieter
Bei unserem Modell ist die Stromversorgung gemeinschaftlich ausgelegt. Das bedeutet, das gesamte Haus wird zur Selbstversorger-Einheit, dessen Solarstrom nur für den Verbrauch innerhalb der Hausgemeinschaft vorgesehen ist. Ihr Vermieter investiert dafür in die PV-Anlage auf dem Dach. Wenn alle Mieter einverstanden sind, bilden sie eine Solargemeinschaft und Sie erhalten so das Nutzungsrecht der PV-Anlage.
Für Sie als Mietpartei bedeutet das, dass Sie sich nicht mehr selbst um die Stromversorgung und lästige Verträge kümmern müssen, sondern ihre Stromkosten an Ihren Vermieter zahlen.
Wichtig ist bei unserem Konzept jedoch der Gemeinschaftsgedanke: Die Solargemeinschaft funktioniert nur, wenn alle Mieter im Haus auch mitmachen.
Sie sind Vermieter?
Finden Sie heraus, wie viel Potenzial in Ihrer Immobilie steckt!
Sparpotenzials Ihres Hauses berechnen
Vorstellung der Ersparnisse für Vermieter und Mietparteien
Vertragsabschluss zwischen Mietern und Vermieter
Vermieter veranlasst Installation der Solaranlage
Solarstrom vom Dach gemeinsam nutzen und sparen
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Vertragsabschluss zwischen Mietern und Vermieter
Vermieter veranlasst Installation der Solaranlage
Solarstrom vom Dach gemeinsam nutzen und sparen
Sie wollen direkt loslegen mit dem Dach-für-Dach-Modell? Jetzt die anderen Mietparteien Ihres Hauses überzeugen und durchstarten!
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Die Solargemeinschaft ist als Modell das erste Konzept, das die zentrale Eigenversorgung von vermieteten Mehrfamilienhäusern in den Vordergrund stellt. Der Anspruch ist, dass alle Bewohner sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen und der produzierte Strom im gesamten Haus verbraucht wird. Auch technisch ist die Umsetzung nur problemlos möglich, wenn sich alle Mietparteien für die Solargemeinschaft entscheiden.
Ihr Stromverbrauch wird nicht mehr Kilowattstunden-genau abgerechnet, sondern als Pauschalbetrag. Das bedeutet, es wird vorab und basierend auf Ihrem bisherigen Stromverbrauch ein Pauschalbetrag festgelegt, den Sie einfach bequem monatlich mit Ihrer Miete an Ihre:n Vermieter:in überweisen. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren monatlichen Dauerauftrag um die Strompauschale erhöhen – dann erfolgt die Abbuchung ganz automatisch.
Bei dem Preis pro Kilowattstunde handelt es sich um eine Mixkalkulation. Dabei ist der teurere Netzstrom, der günstigere Solarstrom sowie Schwankungen beider Strombezugsquellen direkt abgebildet.
Nein! Jede Mietpartei bezahlt einen individuellen Pauschalbetrag, der an dem historischen Verbrauch festgesetzt wurde. Sie übermitteln Ihren Jahresverbrauch des letzten Jahres also ganz bequem an den oder die Vermieter:in und basierend auf dem Wert wird Ihr individueller Pauschalbetrag festgelegt. Somit bezahlt jede Wohneinheit gemäß dem jeweiligen Energieverbrauch.
Mit Beendigung des Mietvertrages endet auch automatisch die Teilnahme in der Solargemeinschaft. Das bedeutet, sobald Sie Ihre Wohnung kündigen, beenden Sie automatisch zum Auszugsdatum Ihre Mitgliedschaft in der Solargemeinschaft Sie müssen keine separate Kündigung vornehmen.
Wichtig ist bei unserem Konzept jedoch der Gemeinschaftsgedanke: Das Modell funktioniert nur, wenn initial alle Mietparteien im Haus mitmachen. Niemand ist zur Teilnahme verpflichtet, aber wir implementieren nur bei einstimmiger Zustimmung das Modell zusammen mit Ihrem Vermieter.
Der Pauschalbetrag ist jeden Monat identisch. Jedoch kann bei einer erheblichen Steigerung des Energieverbrauchs oder marktbedingten Stromkostensteigerungen eine Anpassung der Pauschale erfolgen. Solch eine Anpassung des Pauschalbetrags muss von dem Vermieter jedoch im Voraus angekündigt und belegt werden. Generell ist eine Anpassung des Pauschalbetrages maximal 2x pro Jahr möglich.
Nein! Die Abrechnung mit der Pauschale über die Nebenkosten hat den Vorteil, dass nicht in die Vergangenheit, sondern nur in die Zukunft abgerechnet werden kann. Sie haben es also nie wieder mit lästigen Stromkosten-Nachzahlungen zu tun.
Sollte Ihr Verbrauch aber erheblich und konstant über dem festgelegten Verbrauchswert liegen, kann der Vermieter oder die Vermietern die künftige Pauschalgebühr anpassen. Kleinere Schwankungen bleiben ohne Konsequenzen und sind über die Mixkalkulation bereits berücksichtigt.
Ihr Stromtarif endet automatisch sobald die Belieferung durch die neue Solaranlage beginnt. Sie müssen lediglich Ihrem alten Energieversorger eine schriftliche Mitteilung senden, dass sie in die Eigenversorgung wechseln.
Nein! Die Implementierung unseres Modells ist für die Mietparteien mit keinerlei Kosten verbunden. Die einzigen Kosten fallen für die Strompauschale an, die Ihre bisherigen Stromkosten ersetzen und verringern.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie uns unter info@dachfuerdach.de
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir einheitliche Personenbezeichnungen, die ausdrücklich alle Mieterinnen, Mieter, Vermieterinnen und Vermieter einschließen.
Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen und melden uns
schnellstmöglich bei Ihnen!