Finanzen & Kosten
Veröffentlichungsdatum:
14.08.2025
Autorin:
Camila Blajos Razuk
Lesezeit:
8 Minuten
Finanzen & Kosten
Veröffentlichungsdatum:
14.08.2025
Autorin:
Camila Blajos Razuk
Lesezeit:
8 Minuten
Eine Photovoltaikanlage ist heute mehr als nur ein Beitrag zum Klimaschutz – sie ist eine Investition in Unabhängigkeit, sinkende Energiekosten und langfristige Rendite.
Doch der Weg von der Idee bis zur eigenen Anlage wirft oft eine entscheidende Frage auf: Wie lässt sich das Projekt am besten finanzieren – und welche Förderungen gibt es?
Die gute Nachricht: In Deutschland stehen Ihnen gleich mehrere Finanzierungswege offen – von zinsgünstigen Krediten über flexible Ratenmodelle bis hin zu Solarleasing. Dazu kommen attraktive Förderprogramme, steuerliche Vorteile und regionale Zuschüsse, die die Investitionskosten deutlich senken können.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über alle relevanten Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten – inklusive praktischer Tipps, wie Sie diese optimal kombinieren. So finden Sie garantiert den Weg, der am besten zu Ihrer Immobilie, Ihrem Budget und Ihren Zielen passt.
Die Preise für Photovoltaikanlagen hängen von mehreren Faktoren ab – insbesondere von der Anlagengröße, der Technik, der Dachbeschaffenheit und eventuellen Zusatzkomponenten wie Batteriespeicher oder Wallbox. Größere Anlagen sind pro kWp oft günstiger, weil der Installationsaufwand nicht proportional zur Leistung steigt.
Aktuell (Stand 2025) liegen die Kosten für eine schlüsselfertige PV-Anlage in Deutschland in der Regel zwischen 1.200 € und 1.600 € pro kWp (Kilowatt Peak) – inklusive Montage und Inbetriebnahme.
Für ein typisches Einfamilienhaus mit 8–10 kWp bedeutet das eine Investition von ca. 10.000 € bis 16.000 € ohne Speicher.
Wer zusätzlich einen Batteriespeicher einbaut, muss mit weiteren 600 € bis 900 € pro kWh Speicherkapazität rechnen. Ein Speicher mit 10 kWh kostet also ca. 6.000 € bis 9.000 €.
Beispiel:
Das KfW-Programm 270 ist der Klassiker, wenn es um die Finanzierung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern geht. Gefördert werden alle gängigen Anlagentypen – ob auf dem Dach, an der Fassade oder als Freiflächenanlage – sowie Batteriespeicher, Netzinfrastruktur und Maßnahmen zum Lastmanagement. Wichtig für Privatpersonen: Förderfähig ist der Kredit nur, wenn ein Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz eingespeist oder verkauft wird. Das ist bei typischen Eigenverbrauchs-Anlagen mit EEG-Vergütung ohnehin der Fall.
Die Konditionen sind attraktiv: Die Kredithöhe kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen, und das sogar bei sehr großen Projekten (bis zu 150 Mio. € pro Vorhaben). Der Kredit wird zu 100 % ausgezahlt, und die Laufzeit kann flexibel zwischen 2 und 30 Jahren gewählt werden – je nach Laufzeit sind ein bis fünf tilgungsfreie Jahre möglich. Für die Auszahlung gilt eine Abruffrist von zwölf Monaten; danach fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an.
Ein Vorteil: Das Programm ist beihilfefrei. Das bedeutet, es lässt sich problemlos mit der EEG-Vergütung kombinieren. Nicht förderfähig sind dagegen Balkonkraftwerke oder andere Stecker-PV-Anlagen.
Der Antrag läuft klassisch über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner – und muss unbedingt vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, also bevor ein verbindlicher Auftrag unterschrieben wird. Zusätzlich ist die sogenannte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) einzureichen.
Zur groben Orientierung: Eine PV-Anlage im Wert von 15.000 € verursacht bei zehn Jahren Laufzeit und 3 % Zinsen eine monatliche Rate von etwa 145 €. Bei 20 Jahren Laufzeit sinkt die Rate auf rund 83 €. Damit lässt sich eine PV-Investition auch ohne Eigenkapital mit planbaren Raten realisieren – und durch die laufenden Einnahmen aus der EEG-Vergütung oft gut gegenfinanzieren.
Bees & Bears ist ein junges Finanzierungsunternehmen aus Berlin, das sich auf die Finanzierung von Klimaschutztechnologien spezialisiert hat – darunter Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wallboxen und Wärmepumpen. Das Besondere: Der gesamte Prozess läuft digital ab, von der Wahl der Wunschrate bis hin zur Vertragsunterzeichnung. Damit sparen Sie sich den klassischen Banktermin und aufwendige Papierarbeit.
Die Konditionen sind flexibel: Die Laufzeiten reichen von 1 bis 25 Jahren, und die monatlichen Raten beginnen ab etwa 99 €. Anders als bei vielen Bankdarlehen ist kein Grundbucheintrag notwendig, was den Abschluss beschleunigt und zusätzliche Kosten spart. Auch die Bonitätsprüfung erfolgt innerhalb weniger Minuten online. Sobald die Finanzierung zugesagt ist, übernimmt ein Partnerbetrieb aus dem Netzwerk die Installation der Anlage.
Ein weiterer Vorteil: Sie werden direkt Eigentümer der PV-Anlage. Das heißt, Sie profitieren von allen Erträgen aus Eigenverbrauch und EEG-Einspeisung – und können Förderungen wie den Mieterstromzuschlag problemlos nutzen. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen, etwa der EEG-Vergütung, ist möglich und gängige Praxis.
Bees & Bears richtet sich vor allem an Privatkunden, die ihre PV-Anlage ohne hohe Anfangsinvestition realisieren wollen und eine schnelle, unkomplizierte Finanzierungslösung suchen. Für Installationsbetriebe ist das Modell ebenfalls interessant, da es die Kaufentscheidung für Kund:innen erleichtert.
Praxisbeispiel: Eine 10 kWp PV-Anlage für 15.000 € lässt sich mit einer 15-jährigen Laufzeit und moderater Verzinsung oft mit Monatsraten um die 100–120 € finanzieren. Durch die eingesparten Stromkosten und die Einnahmen aus der Einspeisung können diese Raten zu einem großen Teil gegenfinanziert werden.
Beim Solarleasing – auch Pachtmodell genannt – zahlen Sie keine hohen Anschaffungskosten, sondern eine feste monatliche Rate für die Nutzung einer Photovoltaikanlage. Die Anlage gehört während der Vertragslaufzeit dem Leasinggeber, oft einem spezialisierten Solarunternehmen oder Energieversorger. Üblich sind Vertragslaufzeiten zwischen 15 und 25 Jahren.
Das Prinzip: Der Anbieter plant, installiert und betreibt die PV-Anlage auf Ihrem Dach. Als Nutzer:in verbrauchen Sie den erzeugten Solarstrom direkt und sparen so Stromkosten. Überschüssiger Strom wird wie gewohnt ins Netz eingespeist – die Einspeisevergütung steht in der Regel dem Betreiber (also dem Leasinggeber) zu, kann aber je nach Vertragsgestaltung auch anteilig an Sie fließen.
Vorteile:
Nachteile:
Für wen geeignet?
Das Modell ist besonders attraktiv für Haushalte oder Unternehmen, die ohne große Anfangsinvestition sofort Solarstrom nutzen möchten und Wert auf Komfort legen. Gewerbliche Kunden nutzen Leasing oft auch aus bilanziellen oder steuerlichen Gründen, da die Investition nicht als Anlagevermögen erscheint.
Praxisbeispiel:
Eine 10 kWp PV-Anlage im Leasing kostet je nach Anbieter etwa 90–130 € im Monat. Enthalten sind Planung, Installation, Versicherung und Wartung. Die monatliche Einsparung bei den Stromkosten kann einen großen Teil dieser Rate ausgleichen – allerdings bleibt die Anlage am Ende der Laufzeit nicht automatisch in Ihrem Besitz. Manche Anbieter bieten jedoch eine günstige Kaufoption nach Vertragsende an.
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Die Investitionskosten für eine PV-Anlage lassen sich nicht nur über Kredite oder Ratenmodelle stemmen – es gibt auch staatliche Förderungen, regionale Zuschüsse und steuerliche Erleichterungen, die die Wirtschaftlichkeit spürbar verbessern. Hier ein Überblick über die wichtigsten Bausteine (Stand: 2025):
Die EEG-Vergütung ist die gesetzlich garantierte Bezahlung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom. Sie wird bei Inbetriebnahme festgelegt und für 20 Jahre zuzüglich Inbetriebnahmejahr gezahlt – das schafft Planungssicherheit, gerade wenn Ihre Finanzierung über Raten oder Kredit läuft.
Für Dachanlagen unterscheidet das EEG zwischen Teileinspeisung (Eigenverbrauch + Überschuss) und Volleinspeisung; Volleinspeiser erhalten höhere Sätze. Seit dem 1. August 2025 gelten für neu in Betrieb gehende Anlagen bis 10 kWp 7,86 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,47 ct/kWh (Volleinspeisung). Zwischen 10 und 40 kWp sind es 6,80 ct/kWh bzw. 10,45 ct/kWh, und zwischen 40 und 100 kWp 5,56 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 10,45 ct/kWh (Volleinspeisung). Diese Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur halbjährlich; die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Februar 2026.
Seit 2024 werden die Vergütungen halbjährlich um 1 % degressiv angepasst. Zusätzlich gilt eine Sonderregel bei negativen Börsenstrompreisen: Für Zeiträume mit negativen Preisen wird kein Vergütungssatz gezahlt – dafür verlängert sich der Förderzeitraum um diese Phasen, sodass Ihnen unterm Strich keine Nachteile entstehen. Für Anlagen bis 100 kW greift diese Regel erst ab dem Jahr nach Einbau des intelligenten Messsystems (Smart Meter).
Wer statt der festen Einspeisevergütung die Direktvermarktung wählt (Stromverkauf an einen Vermarkter), erhält eine Marktprämie auf Basis des sogenannten „anzulegenden Werts“. Für bis 10 kWp liegt dieser „anzulegende Wert“ von 1. August 2025 bis 31. Januar 2026 bei 8,26 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,87 ct/kWh (Volleinspeisung) – also 0,4 ct/kWh über der klassischen Einspeisevergütung, als Ausgleich für zusätzlichen Vermarktungsaufwand. Für 10–40 kWp sind es 7,20/10,85 ct/kWh, für 40–100 kWp 5,96/10,85 ct/kWh.
Wichtig für die Praxis: Volleinspeisung muss vor Inbetriebnahme als solche beim Netzbetreiber gemeldet werden; wer im Folgejahr erneut die höheren Sätze nutzen möchte, meldet das bis 1. Dezember des Vorjahres. Grundsätzlich ist der Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung möglich – sinnvoll ist das, wenn sich Ihr Eigenverbrauchsprofil oder die Wirtschaftlichkeit ändert.
Die Pflicht zur Direktvermarktung gilt weiterhin erst ab 100 kWp installierter Leistung (kleinere Dachanlagen können, müssen aber nicht in die Vermarktung). Politisch ist zwar eine Absenkung der Schwelle vorgesehen, sie wäre frühestens ab 2027 relevant – aktuell (Sommer 2025) bleibt es bei 100 kWp.
Kurz gesagt: Die EEG-Vergütung bleibt das Sicherheitsnetz Ihrer PV-Wirtschaftlichkeit. Sie erhalten langfristig garantierte Erlöse für überschüssigen Solarstrom, können jährlich zwischen Voll- und Teileinspeisung steuern und – je nach Größe – optional in die Direktvermarktung gehen, um Marktchancen zu nutzen.
Mehr Hintergründe, Rechenbeispiele und aktuelle Werte finden Sie in unserem Leitfaden zur EEG-Einspeisevergütung – ideal als Ergänzung zu diesem Artikel.
Der Mieterstromzuschlag ist eine zusätzliche EEG-Förderung für Solarstrom, der ohne Nutzung des öffentlichen Netzes direkt an Letztverbraucher:innen im selben Gebäude bzw. innerhalb einer Kundenanlage geliefert wird. Für diese lokal gelieferten Mengen erhalten Betreiber einen Cent-Betrag pro Kilowattstunde; für Überschussstrom, der ins Netz geht, gibt es parallel die Einspeisevergütung (oder die Marktprämie bei Direktvermarktung). Ausgezahlt wird der Zuschlag vom zuständigen Netzbetreiber, sobald die Anlage der entsprechenden EEG-Veräußerungsform „Mieterstromzuschlag“ zugeordnet ist. Damit kombiniert Mieterstrom zwei Erlösströme: einen Bonus für die lokale Lieferung plus Vergütung/Prämie für die Überschusseinspeisung.
Seit dem 1. August 2025 gelten für neu in Betrieb gehende Anlagen folgende Zuschläge (maßgeblich ist das Inbetriebnahmedatum): bis 10 kW: 2,56 ct/kWh, bis 40 kW: 2,38 ct/kWh, bis 1.000 kW: 1,60 ct/kWh. Diese Werte veröffentlicht und aktualisiert die Bundesnetzagentur turnusgemäß; die aktuelle Periode läuft bis 31. Januar 2026. Wichtig: Der Mieterstromzuschlag ist größenabhängig degressiv – kleinere Anlagen erhalten den höchsten Zuschlag.
Mit dem „Solarpaket“ wurden zudem die Voraussetzungen modernisiert. Für Inbetriebnahmen seit dem 16. Mai 2024 ist der Zuschlag nicht mehr auf Wohngebäude beschränkt: Auch auf Nicht-Wohngebäuden (z. B. Gewerbeimmobilien) ist geförderter Mieterstrom möglich – allerdings nur, wenn Anlagenbetreiber/Dienstleister und beliefene Letztverbraucher keine verbundenen Unternehmen sind. Unverändert gilt: Die Belieferung muss innerhalb der Kundenanlage erfolgen (also ohne Netzdurchleitung); für den Überschussstrom greifen Einspeisevergütung oder Marktprämie. Nicht kombinierbar ist der Zuschlag mit der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG.
Kurz gesagt: Der Mieterstromzuschlag verbessert die Wirtschaftlichkeit von PV-Projekten auf Mehrparteien- und Gewerbegebäuden, weil er on top zu den Erlösen aus Einspeisung/Marktprämie gezahlt wird – bei klaren, inzwischen deutlich praxistauglicheren Rahmenbedingungen. Die jeweils aktuellen Sätze und Detailregeln stellt die Bundesnetzagentur zentral bereit.
Mehr über das Konzept, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Abrechnung haben wir ausführlich in unserem Leitfaden zum Mieterstromzuschlag erklärt.
Neben bundesweiten Programmen wie EEG oder KfW bieten viele Bundesländer und Kommunen zusätzliche Zuschüsse, mit denen Sie die Investitionskosten für Ihre PV-Anlage spürbar senken können. Diese Förderung ist oft das „i‑Tüpfelchen“, das die Amortisation deutlich beschleunigt. Achten Sie nur darauf, rechtzeitig zu prüfen, welche Programme aktuell laufen und ob die Mittel noch verfügbar sind.
In Baden‑Württemberg gibt es besonders attraktive Zuschüsse: In Freiburg etwa bis zu 1 500 € Zuschuss für Batteriespeicher (ca. 150 €/kWh), plus Boni für PV auf Fassaden, Gründächern oder in Mieterstromprojekten. Auch in Stuttgart senken Zuschüsse von bis zu 600 €/kWp (50 % der Installationskosten) die Kosten, ergänzt durch bis zu 300 €/kWh für Speicher. Heidelberg fördert mit 100 €/kWp (max. 10.000 €), und in Mannheim sind für besondere Projekte bis zu 4 500 € Zuschuss möglich — etwa bei Denkmalschutz oder Gründachintegration. In Ulm gibt es pauschal 75 €/kWp für Anlagen zwischen 2 und 100 kWp. Diese Informationen stammen aus aktuellen Regionalübersichten (Stand: April 2025).
In Bayern werden Zuschüsse ebenfalls breit gestreut: In Augsburg erhalten Hausbesitzer:innen pauschal 500 €, plus Boni bis 500 €, zum Beispiel bei Gründachkombination oder zusätzlicher Solarthermie. Fürth zahlt 25 €/kWp (max. 750 €) plus eine Speicherförderung von 250 €. In München gibt es 249 €/kWp sowie zusätzliche Prämien bei Gründach, Ensembleschutz oder Glas‑Glas‑Modulen. Und in Regensburg beträgt der Zuschuss 100 €/kWp, maximal bis 1 500 €, mit weiteren Boni für besondere Bauformen.
Berlin hat mit dem „Solar-Plus-Programm“ eine Ausnahme: Hier gibt es bis zu 65 % Kostenzuschuss bei PV-Projekten auf Mehrfamilienhäusern, vor allem bei Fassaden, Gründächern oder Denkmalschutzobjekten – kombiniert mit einem Speicherbonus von bis zu 15 000 €. Auch Dachgutachten und Zählerschrank-Optimierungen werden gefördert. Für 2025 ist eine überarbeitete Version des Programms geplant.
In Nordrhein‑Westfalen (NRW) geht die Förderung über klassisches Zuschussdenken hinaus: Kommunen wie Düsseldorf, Bonn, Köln oder Essen bieten unterschiedlich gestaffelte Zuschüsse. Beispielsweise:
Düsseldorf: 1 000 € Grundförderung + 200 €/kWp (bis max. 10 000 €) plus Speicherförderung (250 €/kWh).
Köln: 300 €/kWp bis 10 kWp / 250 €/kWp bis 50 kWp und zusätzlich 250 €/kWh Speicher (bis 100 kWh).
Diese Programme variieren stark nach Kommune und Phase — Info lohnt sich frühzeitig.
Daneben bieten auch andere Bundesländer wie Hessen (z. B. Darmstadt) Zuschüsse von ca. 200 €/kWp (max. 6 000 €), speziell für Dach- und Fassadenanlagen. In Hamburg erhalten Sie bis zu 50 €/m² Förderung für begrüntes Solardach plus 40–60 % Zuschuss zur Unterkonstruktion — Module selbst sind nicht förderfähig.
Ein wichtiger Hinweis: Viele dieser Programmpakete sind begrenzt, sowohl zeitlich als auch in der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel. Frühzeitige Antragstellung ist also entscheidend — oft schon vor dem Vertragsabschluss mit der PV‑Anlage.
Eine vollständige und stets aktuelle Übersicht aller bundesweiten, regionalen und kommunalen Förderprogramme für Photovoltaik finden Sie in der offiziellen Förderdatenbank des Bundes. Dort können Sie gezielt nach Standort, Förderart und Anlagentyp filtern.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp, einschließlich Batteriespeicher und essenzieller Komponenten, ein Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG. Das bedeutet: Auf Angebot und Rechnung wird keine MwSt ausgewiesen — Zubehör und Dienstleistungen, die durch denselben Anbieter direkt mitgeliefert werden, profitieren ebenfalls von diesem Satz. Diese Neuregelung soll den Ausbau von PV-Anlagen beschleunigen. Ein ergänzender Erlass des BMF vom Februar 2023 hat zentrale Anwendungsfragen geklärt, etwa den Umgang mit Vorleistungen und Anzahlungen.
Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 30 kWp auf Wohn- oder gemischt genutzten Gebäuden (z. B. Ein-, Mehrfamilienhäuser, Garagen, Carports) sind seit Anfang 2022 von der Einkommensteuer auf Erträge vollständig befreit (§ 3 Nr. 72 EStG). Die Befreiung gilt pro Steuerpflichtigem bis zu maximal 100 kWp verteilt auf mehrere Anlagen. Der Stromverkauf, Eigenverbrauch und Einspeiseerlöse sind steuerfrei — und das rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
Für Photovoltaikanlagen, die nicht unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG fallen – etwa weil sie über 30 kWp Leistung haben oder gewerblich betrieben werden – gelten weiterhin die klassischen Abschreibungsregeln. Am häufigsten wird die lineare Abschreibung genutzt: Hierbei werden jährlich 5 % der Anschaffungskosten über eine Laufzeit von 20 Jahren steuerlich geltend gemacht. Das ist das Standardmodell für PV-Anlagen im Anlagevermögen.
Für gewerblich genutzte Projekte gibt es darüber hinaus derzeit einen besonderen Anreiz: den „Investitionsbooster“. Geplant für den Zeitraum Juli 2025 bis Ende 2027, erlaubt er eine degressive Abschreibung von bis zu 15 % jährlich. Dadurch können die Anschaffungskosten in den ersten Jahren deutlich schneller steuerlich wirksam gemacht werden, was die Liquidität schont und die Amortisationszeit verkürzt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit von Sonderabschreibungen oder der Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB). Hier können bis zu 50 % der Anschaffungskosten schon vor der eigentlichen Inbetriebnahme steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Damit ist die steuerliche Abschreibung gemeint – also die Möglichkeit, die Anschaffungskosten Ihrer Photovoltaikanlage über mehrere Jahre hinweg von der Steuer abzusetzen.
Bei PV-Anlagen geht der Gesetzgeber von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren aus. Das bedeutet: Sie können jedes Jahr 5% der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen (lineare Abschreibung).
Für größere oder gewerblich genutzte Anlagen gibt es zusätzlich Sonder- und degressive Abschreibungsmodelle. Diese ermöglichen es, in den ersten Jahren höhere Beträge abzuschreiben und so die Steuerlast schneller zu senken.
Zur offiziellen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) ›
Für private oder kleine Gewerbeanlagen bis 30 kWp entfallen Umsatz- und Einkommensteuer vollständig – ein klarer Investitionsvorteil. Bei größeren oder gewerblich betriebenen Anlagen stehen attraktive Abschreibungsmodelle zur Verfügung, die je nach Projektart und Finanzierungsstruktur erheblichen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit haben können. Ab 2025 erweitert der Investitionsbooster diese Möglichkeiten nochmals, besonders für Unternehmen mit hohen Anfangsinvestitionen.
Die Finanzierung einer Photovoltaikanlage muss heute kein Hindernis mehr sein. Ob durch zinsgünstige Kredite wie das KfW-Programm 270, innovative Miet- und Leasingmodelle wie Bees & Bears, regionale Zuschüsse oder steuerliche Vorteile – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Investitionskosten deutlich zu senken.
Entscheidend ist, die verschiedenen Optionen strategisch zu kombinieren: Wer Förderprogramme mit cleveren Finanzierungsmodellen und Steuervergünstigungen verknüpft, verkürzt die Amortisationszeit oft um mehrere Jahre. Hinzu kommt: Jede Kilowattstunde Solarstrom, die Sie selbst produzieren, senkt dauerhaft Ihre Stromkosten – und macht Sie unabhängiger von steigenden Energiepreisen.
Unser Tipp:
Berechnen Sie jetzt Ihre mögliche Rendite – und finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie mit Mieterstrom wert sein kann.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir einheitliche Personenbezeichnungen, die ausdrücklich alle Mieterinnen, Mieter, Vermieterinnen und Vermieter einschließen.
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