Wissen & Aufklärung

Mieterstrom & GGV: So verteilen Sie Solarstrom fair im Mehrfamilienhaus

Veröffentlichungsdatum:

05.11.2025

Autorin:

Camila Blajos Razuk

Lesezeit: 

8 Minuten

Wissen & Aufklärung

Mieterstrom & GGV: So verteilen Sie Solarstrom fair im Mehrfamilienhaus

Veröffentlichungsdatum:

05.11.2025

Autorin:

Camila Blajos Razuk

Lesezeit: 

8 Minuten

Stellen Sie sich vor, Ihr Mehrfamilienhaus hat eine moderne PV-Anlage auf dem Dach. Die Sonne liefert gratis – doch wer bekommt wie viel davon? Genau hier entscheidet der sogenannte Aufteilungsschlüssel: die Regel, nach der der erzeugte Solarstrom unter den teilnehmenden Mieter:innen verteilt wird – im klassischen Mieterstrommodell ebenso wie in der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV).

Kurzdefinition: Aufteilungsschlüssel (auch Verteilungsschlüssel genannt) beschreibt, wie der erzeugte Solarstrom anteilig auf die teilnehmenden Verbraucher im Gebäude aufgeteilt wird – zum Beispiel statisch nach festen Prozentanteilen oder dynamisch anhand des tatsächlichen Verbrauchs.

Warum das wichtig ist? Der Aufteilungsschlüssel beeinflusst Wirtschaftlichkeit, Fairness und Akzeptanz Ihres Projekts – und damit die Eigenverbrauchsquote, die Abrechnung, die Kommunikation mit Mietern und den administrativen Aufwand. Der richtige Schlüssel sorgt für planbare Erlöse, zufriedene Mieter und weniger Bürokratie.

In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen klar und praxisnah, wie die Verteilung funktioniert, welche Optionen es gibt (statisch vs. dynamisch) und welches Vorgehen Dach für Dach in der Praxis empfiehlt – inklusive Technik-Basics (Zähler, Smart Meter), Vertragslogik und typischen Fallstricken. So können Sie schnell entscheiden, welche Lösung zu Ihrem Gebäude, Ihrer Mieterstruktur und Ihren Zielen passt.

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Modelle der lokalen Stromversorgung: Mieterstrom vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Bevor man verstehen kann, wie Solarstrom auf Mieter aufgeteilt wird, muss klar sein, welches Modell überhaupt zugrunde liegt – das klassische Mieterstrommodell nach EEG (§ 42a EnWG) oder die neue Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV, § 42b EnWG). Beide ermöglichen die Stromlieferung innerhalb eines Gebäudes, unterscheiden sich aber in rechtlicher Struktur, technischer Umsetzung und im Aufwand für Betreiber deutlich.

Eine ausführliche Gegenüberstellung beider Modelle finden Sie in unserem Artikel EEG Mieterstrom vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude?

Das Mieterstrommodell – das etablierte Konzept mit EEG-Förderung

Beim Mieterstrommodell betreibt der Eigentümer oder ein Dienstleister (z. B. Dach für Dach) eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes und liefert den erzeugten Solarstrom direkt an die Mieter weiter. Der Betreiber übernimmt dabei die Rolle eines vollwertigen Stromversorgers – inklusive aller Pflichten wie Bilanzkreisführung, Abrechnung und Reststromversorgung.

Der Solarstrom wird ausschließlich innerhalb des Gebäudes verbraucht, also ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes. Das Modell wird durch den Mieterstromzuschlag nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, solange die Anlage innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen betrieben wird.

Ein zentraler Punkt ist die sogenannte Vollversorgungspflicht: Wenn die PV-Anlage nicht genug Strom produziert, muss der Betreiber den fehlenden Reststrom aus dem Netz zukaufen und an die Mieter weiterliefern. Dadurch wird das Modell komplexer, da der Betreiber sowohl als Erzeuger als auch als Stromlieferant fungiert.

Für die Messung und Abrechnung kommen in der Regel Summen- und Unterzähler zum Einsatz. Auf Basis dieser Messwerte kann der erzeugte Solarstrom entweder statisch (nach festen Prozentanteilen) oder dynamisch (nach tatsächlichem Verbrauch) auf die Mieter verteilt werden.

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – das neue, vereinfachte Modell

Seit dem Solarpaket I (2024) gibt es mit § 42b EnWG eine neue, deutlich vereinfachte Form der lokalen Stromverteilung: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV).

Sie ermöglicht es, Solarstrom direkt im Gebäude zu verteilen – jedoch ohne die Lieferantenpflichten des klassischen Mieterstrommodells.

Der Betreiber der PV-Anlage – etwa ein Eigentümer, eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder ein beauftragter Dienstleister – wird hierbei zum sogenannten „Gebäudestromlieferanten“. Dieser liefert den Solarstrom ausschließlich an Verbraucher innerhalb des Gebäudes oder seiner Nebenanlagen, also z. B. an Wohnungen, Hausflure oder Tiefgaragen.

Ein wichtiger Unterschied zum Mieterstrommodell:

  • Es gibt keine EEG-Förderung, aber dafür auch keine Vollversorgungspflicht.
  • Die teilnehmenden Mieter:innen können ihren Reststrom frei von einem Anbieter ihrer Wahl beziehen.
  • Dadurch entfällt die komplexe Marktrolle als Stromlieferant – was die Abwicklung erheblich vereinfacht (Quelle: BSW-Leitfaden 2024).

Damit die Strommengen korrekt und fair zugeordnet werden, ist bei der GGV ein Aufteilungsschlüssel verpflichtend.

Dieser kann statisch (nach festen Prozentanteilen) oder dynamisch (nach tatsächlichem Verbrauch) gestaltet sein. Die Messung erfolgt in der Regel viertelstündlich über Smart Meter oder Gateways, was eine exakte Erfassung des Verbrauchs pro Einheit ermöglicht.

Beide Modelle ermöglichen lokalen Solarstrom für Mieter, unterscheiden sich aber in Aufwand, Flexibilität und Förderlogik. Während der Mieterstrom durch EEG-Zuschläge attraktiv bleibt, punktet die GGV mit geringerer Komplexität und besserer Skalierbarkeit.

Für die praktische Umsetzung – und damit für den Aufteilungsschlüssel – ist entscheidend, welches Modell gewählt wird: Nur so lässt sich bestimmen, wie genau der Solarstromanteil pro Mieter berechnet und verteilt wird.

Wie wird der Solarstrom auf die Mieter verteilt? Aufteilungsmöglichkeiten im Überblick

Nachdem klar ist, welches Modell – Mieterstrom oder GGV – zugrunde liegt, stellt sich die zentrale Frage:

Wie genau wird der erzeugte Solarstrom auf die einzelnen Mieter:innen verteilt?

Die Antwort hängt vom gewählten Aufteilungsschlüssel ab. Dieser bestimmt, welcher Anteil des PV-Stroms jedem Teilnehmer im Gebäude zugeordnet wird. In der Praxis kommen zwei Hauptmodelle zum Einsatz: der statische und der dynamische Aufteilungsschlüssel.

Statischer Aufteilungsschlüssel – einfach, planbar, aber weniger flexibel

Beim statischen Aufteilungsschlüssel wird der erzeugte Solarstrom nach festen Prozentsätzen oder vordefinierten Anteilen auf die teilnehmenden Mieter:innen verteilt.

Beispiel: In einem Haus mit vier gleich großen Wohnungen könnte jede Partei 25 % des erzeugten PV-Stroms zugewiesen bekommen.

Dieses Modell ist einfach umzusetzen und benötigt keine viertelstündliche Verbrauchserfassung. Die Anteile bleiben konstant, unabhängig davon, wie viel jede Partei tatsächlich verbraucht.

Beispiel: Eine PV-Anlage produziert 6 kWh, vier Mieter:innen teilen sich den Strom zu je 25 %. Jede Partei bekommt 1,5 kWh PV-Strom, egal, ob sie gerade zuhause ist oder nicht. Wenn eine Wohnung keinen Strom abnimmt, wird ihr Anteil automatisch ins Netz eingespeist – der Betreiber (in diesem Fall der Vermieter) erhält dafür die EEG-Vergütung.

Quelle: Energieagentur EBE – Grundlagen Mieterstrom 2023

Dynamischer Aufteilungsschlüssel – fair, effizient und technisch anspruchsvoller

Beim dynamischen Aufteilungsschlüssel wird der Solarstrom in Echtzeit nach tatsächlichem Verbrauch verteilt.

Wer in einem bestimmten Zeitintervall (z. B. 15 Minuten) mehr Strom nutzt, bekommt auch einen größeren Anteil des erzeugten PV-Stroms.

Technisch basiert dieses Modell auf intelligenten Messsystemen (Smart Meter) und einem Messdaten-Gateway, das die Verbrauchswerte aller teilnehmenden Einheiten automatisiert auswertet.

Beispiel: Die Anlage erzeugt 6 kWh, der Gesamtverbrauch liegt bei 12 kWh. Wohnung A verbraucht 6 kWh, Wohnung B 4 kWh, Wohnung C 2 kWh. A bekommt 3 kWh PV-Strom, B 2 kWh, C 1 kWh. Die fehlende Energie wird automatisch aus dem Netz ergänzt.

Quelle: BSW-Leitfaden Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 2024

Kombinierte Modelle und Praxislösungen

In der Praxis setzen manche Projekte auf hybride Varianten:

Ein statischer Basisanteil wird für alle Mieter:innen gleich verteilt, während ein variabler Zusatzanteil nach Verbrauch dynamisch berechnet wird. Das schafft Transparenz und Fairness, ohne die Messsysteme zu überfrachten.

Die Wahl des Aufteilungsschlüssels entscheidet über Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz

Die Entscheidung zwischen statischem und dynamischem Schlüssel hängt von:

  • der Gebäudegröße,
  • der Verbrauchsstruktur der Mieter:innen, und
  • der verfügbaren Messtechnik ab.

Je heterogener der Verbrauch im Haus ist, desto sinnvoller ist eine dynamische Aufteilung, um Eigenverbrauch und Fairness zu steigern.

In den nächsten Abschnitten zeigen wir, welche Aufteilung Dach für Dach standardmäßig empfiehlt, welche Technik dafür nötig ist – und wie Sie den passenden Schlüssel für Ihr Projekt finden.

Wenn der Verbrauch größer ist als die Erzeugung

Egal ob beim statischen oder dynamischen Aufteilungsschlüssel – es gibt regelmäßig Zeiten, in denen die PV-Anlage weniger Strom produziert, als im Gebäude gerade verbraucht wird. Typische Beispiele: morgens, abends oder an trüben Tagen.

In diesen Momenten wird der Solarstrom nicht einfach gleichmäßig „aufgeteilt“, sondern die Verfügbarkeit bestimmt, wie viel jede Partei tatsächlich erhält. Dann stellt sich die zentrale Frage: Wie wird der begrenzte Solarstrom gerecht verteilt? Dazu betrachten wir dasselbe Beispiel – einmal statisch, einmal dynamisch.

Das gemeinsame Szenario
  • Die PV-Anlage erzeugt in einem bestimmten Zeitraum 6 kWh Solarstrom.
  • Der Gesamtverbrauch im Haus liegt bei 9 kWh – es wird also mehr verbraucht als erzeugt.
  • Drei Wohnungen sind beteiligt:
    • Wohnung A: 4 kWh Verbrauch
    • Wohnung B: 3 kWh Verbrauch
    • Wohnung C: 2 kWh Verbrauch

 

Es fehlen also 3 kWh, die aus dem öffentlichen Netz bezogen werden müssen.

Beim statischen Aufteilungsschlüssel

Im statischen Modell ist die Aufteilung vertraglich festgelegt, z. B. je 1/3 für jede Wohnung, unabhängig davon, wie viel sie tatsächlich verbrauchen.

Verteilung des PV-Stroms:

Der Restverbrauch wird aus dem Netz ergänzt:

Wenn eine Partei zu diesem Zeitpunkt kaum oder gar keinen Strom nutzt, wird ihr Anteil nicht automatisch umverteilt, sondern ins öffentliche Netz eingespeist.

Der Anlagenbetreiber erhält dafür die EEG-Vergütung, aber der Eigenverbrauch des Hauses sinkt.

Kurz gesagt: Der statische Schlüssel ist einfach und vertraglich klar, aber er kann dazu führen, dass Strom ungenutzt bleibt oder ineffizient verteilt wird.

Beim dynamischen Aufteilungsschlüssel

Beim dynamischen Modell erfolgt die Verteilung in Echtzeit auf Basis der tatsächlichen Verbrauchsdaten.

Das System misst jede Viertelstunde, wie viel Strom jede Partei bezieht, und teilt die 6 kWh PV-Strom proportional nach Verbrauchsanteil auf.

Gesamtverbrauch = 9 kWh

Verteilung des PV-Stroms:

Der restliche Bedarf wird aus dem Netz gedeckt:

So wird der Solarstrom vollständig und fair nach Verbrauch verteilt – kein Kilowatt wird verschenkt oder eingespeist.

Kurz gesagt: Beim dynamischen Schlüssel fließt der Strom dorthin, wo er gerade gebraucht wird – automatisch, transparent und effizient.

Der Unterschied in einem Satz

Statisch: jede Partei bekommt ihren festen Anteil – auch wenn sie ihn nicht nutzt.

Dynamisch: jede Partei bekommt ihren anteiligen Anteil – je nachdem, wie viel sie tatsächlich nutzt.

Warum das entscheidend ist

Die Wahl des Aufteilungssystems beeinflusst:

  • die Eigenverbrauchsquote (je mehr dynamisch, desto höher),
  • die Wirtschaftlichkeit der Anlage,
  • und das Gerechtigkeitsempfinden der Mieter:innen.

Bei kleinen, homogenen Häusern ist statisch oft völlig ausreichend.

Bei größeren Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungsprofilen (Familien, Gewerbe, Büros) sorgt dynamisch für eine gerechtere und effizientere Nutzung des Solarstroms.

Was ist also besser – statisch oder dynamisch?

Die oft gestellte Frage „Was ist besser?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Beide Modelle haben ihre Stärken – es kommt immer auf das Gebäude, die Technik und die Mieterstruktur an.

Im statischen Modell steht Planbarkeit und Verständlichkeit im Vordergrund – es ist überschaubar, gut erklärbar und besonders bei kleineren Gebäuden oft völlig ausreichend. Das dynamische Modell hingegen spielt seine Stärke dort aus, wo mehrere Parteien mit unterschiedlichen Verbrauchsprofilen beteiligt sind: Es verteilt fair nach tatsächlicher Nutzung und holt das Maximum aus der PV-Anlage heraus.

Kombinierte Modelle – das Beste aus zwei Welten

In der Praxis zeigt sich: Die ideale Lösung liegt oft zwischen statisch und dynamisch. Viele Projekte setzen daher auf hybride Aufteilungssysteme, die beide Prinzipien verbinden.

So funktioniert es:

  • Ein fester Basisanteil des erzeugten PV-Stroms (z. B. 20 – 30 %) wird gleichmäßig an alle Parteien vergeben.
  • Der Restanteil (z. B. 70 – 80 %) wird dynamisch nach tatsächlichem Verbrauch verteilt.

 

Damit wird sichergestellt, dass alle Mieter:innen vom günstigen Solarstrom profitieren, selbst wenn sie tagsüber wenig verbrauchen – während gleichzeitig keine Energie ungenutzt bleibt.

Für Betreiber:innen und WEGs bietet dieses Modell das optimale Verhältnis aus Gerechtigkeit, Transparenz und Wirtschaftlichkeit.

Beispiel: In einem Gebäude mit sechs Wohneinheiten erhält jede Partei automatisch 25 % des erzeugten Stroms als Basisanteil. Der verbleibende Strom wird dynamisch verteilt, abhängig vom tatsächlichen Verbrauch in Echtzeit. So profitiert jede Partei von planbarer Versorgung und effizienter Nutzung zugleich.

Wie funktioniert die technische Stromverteilung – und welche Messtechnik braucht man dafür?

Damit Solarstrom im Gebäude korrekt auf die Mieter:innen verteilt werden kann – ob statisch oder dynamisch – braucht es ein präzises Messkonzept. Denn erst die Messdaten zeigen, wer wie viel Strom verbraucht und wie viel Solarstrom gerade zur Verfügung steht.

Beim statischen Aufteilungsschlüssel

Beim statischen Modell wird der erzeugte PV-Strom nach festen Anteilen auf die Wohneinheiten verteilt – zum Beispiel je 25 % bei vier Parteien. Diese Aufteilung bleibt unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch gleich.

Technisch bedeutet das:

  • Jede Wohneinheit hat einen Unterzähler (z. B. digitale oder Ferraris-Zähler).
  • Ein Summenzähler misst den gesamten PV-Ertrag der Anlage.
  • Die Verbrauchsdaten werden regelmäßig abgelesen – meist monatlich oder jährlich.

 

Das reicht für einfache Mieterstromprojekte völlig aus, denn die Verteilung erfolgt vertraglich fix. Eine physische Zählerstruktur genügt: Die Werte werden am Ende einer Abrechnungsperiode verrechnet.

Wichtig: Beim statischen Modell ist kein Smart-Meter-Gateway erforderlich. Ein physischer Summenzähler reicht aus – er misst den Gesamtstromfluss real, nicht rechnerisch.

Beim dynamischen Aufteilungsschlüssel

Beim dynamischen Modell wird der PV-Strom laufend nach tatsächlichem Verbrauch verteilt. Das System misst alle 15 Minuten, wer wie viel Strom verbraucht, und teilt den erzeugten Solarstrom proportional in Echtzeit auf.

Technisch bedeutet das:

  • Alle Wohneinheiten und die PV-Anlage sind mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet.
  • Diese bestehen aus einer modernen Messeinrichtung (mME) und einem Smart-Meter-Gateway.
  • Das Gateway sammelt die Messwerte aller Zähler und überträgt sie digital und verschlüsselt an ein Backend-System (z. B. eine Abrechnungsplattform).
  • Dort werden die Daten virtuell zusammengeführt – aus den Einzelwerten entsteht ein virtueller Summenzähler, der zeigt, wie viel Strom insgesamt im Haus fließt.
  • Eine Software berechnet dann automatisch die PV- und Netzstromanteile pro Mieter:in – Viertelstunde für Viertelstunde.

 

So wird kein Strom verschenkt, und alle Parteien profitieren gerecht nach Nutzung.

Wichtig: Für die dynamische Aufteilung ist ein virtueller Summenzähler erforderlich, der auf Basis der Smart-Meter-Daten berechnet wird. WLAN oder Mobilfunk dienen nur zur Datenübertragung – das „virtuelle Messen“ selbst passiert im Gateway bzw. in der Abrechnungssoftware.

Fazit: Faire Verteilung, einfache Umsetzung, starke Wirkung

Die Verteilung des Solarstroms im Mehrparteienhaus klingt auf den ersten Blick komplex – ist es aber nicht, wenn die Technik und das Konzept stimmen.

Ob statisch, dynamisch oder kombiniert: Entscheidend ist, dass das Modell zum Gebäude und zu den Menschen darin passt. Ein statischer Aufteilungsschlüssel ist oft die beste Wahl für kleinere, homogene Objekte – transparent, einfach und kalkulierbar. Dynamische Modelle entfalten ihre Stärke bei größeren oder gemischt genutzten Gebäuden, wo sich der Stromverbrauch stark unterscheidet und Smart Meter ohnehin Pflicht werden.

Und hybride Lösungen verbinden Planbarkeit und Effizienz in einem System.

FAQ – Häufige Fragen zur statischen und dynamischen Aufteilung

Nein.

Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) (§ 42b EnWG) können Mieter:innen frei entscheiden, ob sie teilnehmen oder lieber bei ihrem bisherigen Stromanbieter bleiben.

Die Teilnahme ist freiwillig, und alle Verträge gelten unabhängig voneinander.

Beim klassischen Mieterstrommodell (§ 42a EnWG) ist die Teilnahme ebenfalls freiwillig – allerdings profitieren in der Regel alle Mieter:innen im Haus von einem günstigeren Strompreis gegenüber dem Marktpreis.

Aber: Je mehr Mieter:innen teilnehmen, desto höher ist die Eigenverbrauchsquote.

Dann wird automatisch Netzstrom ergänzt.

Das Abrechnungssystem erkennt in Echtzeit, wie viel PV-Strom erzeugt wird, und bezieht den fehlenden Anteil automatisch aus dem öffentlichen Netz.

  • Beim dynamischen Modell geschieht das viertelstündlich und anteilig.
  • Beim statischen Modell wird der Reststrom pauschal ergänzt.

Niemand steht also ohne Strom da – die Versorgung bleibt jederzeit gesichert.

Die Einspeisevergütung nach EEG erhält immer der Anlagenbetreiber – also die Person oder Organisation, die die PV-Anlage offiziell betreibt und im Marktstammdatenregister eingetragen ist.

Das kann z. B. sein:

  • der Gebäudeeigentümer,
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), oder
  • ein Contractor wie Dach für Dach.

Mieter:innen selbst erhalten keine direkte Vergütung, profitieren aber indirekt durch niedrigere Strompreise und höheren Eigenverbrauch im Haus.

Nein – aber er kann angepasst werden, wenn sich die Nutzung des Gebäudes oder die Mieterstruktur ändert.

  • Beim statischen Modell bleibt der Anteil fix, bis er im Vertrag geändert wird.
  • Beim dynamischen Modell läuft die Verteilung automatisch über Messdaten – Änderungen sind nur nötig, wenn neue Einheiten dazukommen oder Zähler getauscht werden.

In diesem Fall übernimmt automatisch das öffentliche Stromnetz die komplette Versorgung.

Die Abrechnungssysteme erkennen den Ausfall und schalten auf Netzbezug um.

  • Beim Mieterstrommodell wird der Reststrom durch den Betreiber geliefert.
  • Bei GGV-Projekten bleibt der Stromvertrag des Mieters aktiv – er bekommt den Strom einfach vom gewählten Anbieter.

Sobald die Anlage oder das Gateway wieder funktioniert, läuft die Verteilung automatisch weiter.

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