Wissen & Aufklärung

Mieterstrom clever nutzen: Warum Gewerbe den Eigenbetrieb zum Rendite-Booster macht

Veröffentlichungsdatum:

21.08.2025

Autorin:

Camila Blajos Razuk

Lesezeit: 

6 Minuten

Wissen & Aufklärung

Mieterstrom clever nutzen: Warum Gewerbe den Eigenbetrieb zum Rendite-Booster macht

Veröffentlichungsdatum:

21.08.2025

Autorin:

Camila Blajos Razuk

Lesezeit: 

6 Minuten

Steigende Energiepreise, strengere ESG-Vorgaben und neue gesetzliche Anforderungen machen es für Wohnungsunternehmen sinnvoll, sich mit Photovoltaik und Mieterstrom auseinanderzusetzen. Doch bei der Wahl des richtigen Betreibermodells herrscht oft Unsicherheit: Soll man alles selbst stemmen, einen Contractor beauftragen – oder gibt es einen Mittelweg?

Genau hier liegt der entscheidende Punkt:

Wer als Wohnungsunternehmen die Rolle des Anlagenbetreibers übernimmt, erschließt die größte Rendite – und behält gleichzeitig Kontrolle und Flexibilität.

Diese Aussage gilt heute mehr denn je. Denn während klassische Contracting-Modelle den Großteil der Wertschöpfung beim externen Anbieter lassen, eröffnet der Eigenbetrieb die Chance, von allen Erlösströmen direkt zu profitieren: Stromverkauf, EEG-Mieterstromzuschlag, Einsparungen und Wertsteigerung der Immobilie.

Im weiteren Verlauf zeigen wir, wie sich die verschiedenen Betreibermodelle unterscheiden, warum der Eigenbetrieb so attraktiv ist – und wie Dach für Dach dafür sorgt, dass Sie alle Vorteile nutzen können, ohne zusätzlichen Aufwand in Ihrer Organisation.

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Warum Mieterstrom mit Eigenbetrieb besonders sinnvoll ist

Photovoltaik entfaltet ihre volle Stärke dann, wenn der erzeugte Strom direkt vor Ort verbraucht wird. In reinen Wohngebäuden liegt der Strombedarf jedoch häufig in den Abendstunden – genau dann, wenn die Sonne nicht mehr scheint. Tagsüber, während die Anlage ihre höchste Leistung bringt, sind viele Mieter:innen unterwegs und der Eigenverbrauch bleibt vergleichsweise gering.

Anders sieht es aus, wenn Gewerbeeinheiten im Gebäude integriert sind. Zahnarztpraxen, Kanzleien, Büros oder Unternehmen mit Maschinenparks haben ihren Strombedarf genau dann, wenn die PV-Anlage Strom produziert – nämlich tagsüber. Jede Kilowattstunde wird direkt genutzt, anstatt ins Netz eingespeist zu werden.

Das Ergebnis: Die Eigenverbrauchsquote steigt deutlich, die Abhängigkeit vom öffentlichen Netz sinkt, und die gesamte Solaranlage arbeitet wesentlich wirtschaftlicher.

So entsteht eine klassische Win-win-Situation:

  • Für die Vermieter:innen: höhere Rendite und bessere Wirtschaftlichkeit.
  • Für die Gewerbemieter:innen: planbare, günstige Stromkosten im Tagesgeschäft.
  • Für die Wohnmieter:innen: Zugang zu lokal erzeugtem Solarstrom für den alltäglichen Bedarf – unabhängig davon, ob es um Kochen, Waschen oder Homeoffice geht.

Betreibermodelle in der Wohnungswirtschaft – der Vergleich

Wer über Mieterstrom nachdenkt, stößt schnell auf unterschiedliche Betreibermodelle. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Rendite beim Wohnungsunternehmen verbleibt und wie hoch der organisatorische Aufwand ist.

Dachpacht-Modell

Beim Dachpacht-Modell verpachten Sie Ihre Dachflächen an einen externen Betreiber. Dieser baut und betreibt die Solaranlage vollständig auf eigene Rechnung. Für Sie bedeutet das: kein finanzielles Risiko, keine zusätzlichen Aufgaben – aber auch kaum wirtschaftlicher Nutzen. Die gesamte Wertschöpfung verbleibt beim Pächter.

Anlagenpacht-Modell

Im Anlagenpacht-Modell stellen Sie Ihr Dach nicht nur zur Verfügung, sondern pachten die fertige PV-Anlage von einem Drittanbieter. Sie müssen keine hohen Investitionskosten tragen und haben ein gewisses Maß an Beteiligung am Stromverkauf. Gleichzeitig schmälert die Pachtgebühr jedoch Ihre Erträge, und Sie bleiben abhängig vom externen Partner.

Lieferkettenmodell

Das Lieferkettenmodell stellt eine Art Zwischenlösung dar: Das Wohnungsunternehmen ist zwar nicht der formale Betreiber, beteiligt sich aber an den Erlösen aus dem Mieterstromgeschäft. In der Praxis führt das zu komplexen Vertragskonstellationen und geteilten Verantwortlichkeiten. Für viele Unternehmen bedeutet das, dass die Vorteile nicht im richtigen Verhältnis zum administrativen Aufwand stehen.

Hinweis: Im engen rechtlichen Sinn bezeichnet das Lieferkettenmodell eine EEG-Variante mit externem Energieversorger. In der Praxis wird der Begriff jedoch breiter genutzt – so auch hier.

Eigenbetrieb mit Kooperationspartner

Die renditestärkste Variante ist der Eigenbetrieb. Sie treten als offizieller Anlagenbetreiber auf und sichern sich damit alle Ertragsströme – von der Direktlieferung an Ihre Mieter:innen über den EEG-Mieterstromzuschlag bis hin zu Einsparungen und einer gesteigerten Immobilienattraktivität. Der entscheidende Unterschied: Mit einem spezialisierten Partner wie Dach für Dach lassen sich sämtliche technischen, rechtlichen und administrativen Pflichten auslagern. Für Sie bleibt der volle wirtschaftliche Nutzen, ohne dass zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Woher kommt die Mehr-Rendite im Eigenbetrieb?

Der wirtschaftliche Vorteil des Eigenbetriebs ergibt sich aus der vollen Ausschöpfung der Wertschöpfungskette – also dem Zugang zu sämtlichen Erlösströmen einer PV-Anlage. Statt lediglich Dachflächen zu verpachten oder nur eingeschränkt an den Erträgen teilzuhaben, sichern Sie sich im Eigenbetrieb sämtliche Erlösströme – und das dauerhaft.

1. Direkter Stromverkauf an Mieter:innen

Anstatt den erzeugten Solarstrom zu niedrigen Vergütungssätzen ins öffentliche Netz einzuspeisen, verkaufen Sie ihn direkt an Ihre Mieter:innen. Das bringt zwei Vorteile: höhere Einnahmen pro Kilowattstunde und attraktive, stabile Strompreise für Ihre Mieterschaft.

2. EEG-Mieterstromzuschlag

Für jede selbst genutzte Kilowattstunde erhalten Sie einen staatlich garantierten Zuschlag. Dieser Bonus macht Mieterstrom-Projekte besonders lukrativ und sorgt für planbare Einnahmen – unabhängig von kurzfristigen Strompreisschwankungen am Markt. Mehr über den Mieterstromzuschlag erfahren Sie hier.

3. Wertsteigerung der Immobilie

Nachhaltige Gebäude sind nachweislich attraktiver für Käufer:innen und Mieter:innen. Immobilien mit Mieterstromangebot heben sich im Markt ab, steigern die Vermietungsquote und erhöhen den Gesamtwert der Liegenschaft.

4. Positive ESG-Bilanz

Eigenbetrieb stärkt Ihre Nachhaltigkeitskennzahlen: Sie senken CO₂-Emissionen, erfüllen regulatorische Vorgaben und verbessern Ihre ESG-Scorecard. Das eröffnet neue Möglichkeiten bei Finanzierung und Förderung.

Rechtliche und technische Anforderungen im Eigenbetrieb

Viele Wohnungsunternehmen zögern beim Eigenbetrieb, weil sie die rechtlichen und technischen Anforderungen als zu komplex einschätzen. In Wahrheit sind die Pflichten klar geregelt – und können vollständig an spezialisierte Partner ausgelagert werden.

Betreiberrolle und Pflichten

Als offizieller Betreiber einer Solaranlage gelten Sie rechtlich als Energieversorger. Damit verbunden sind Aufgaben wie:

  • Abschluss eines Lieferantenrahmenvertrags mit dem Netzbetreiber
  • Abführung von Steuern und Abgaben
  • Sicherstellung von Abrechnung und Bilanzierung

Ohne Partner wäre dies aufwendig. Mit Dach für Dach übernehmen wir diese Aufgaben komplett – Sie bleiben Betreiber auf dem Papier, wir handeln im Hintergrund.

Wie das genau abläuft erfahren Sie in diesem Artikel: Mieterstrom ohne Aufwand: So einfach läuft’s mit Dach für Dach.

Das Messkonzept

Ein Mieterstromprojekt benötigt ein präzises Messkonzept, um Stromerzeugung und -verbrauch korrekt zu erfassen.

Die wichtigsten Elemente sind:

  • Zweirichtungszähler für Bezug und Einspeisung
  • Summenzähler (physisch oder virtuell) zur Ermittlung des Gesamtverbrauchs im Gebäude
  • PV-Erzeugungszähler zur Messung der Anlagenproduktion
  • Unterzähler für einzelne Wohnungen oder Gewerbeeinheiten

Damit stellen wir sicher, dass jede Kilowattstunde korrekt bilanziert und abgerechnet wird.

Welche Zählertypen in einem Mieterstromprojekt zum Einsatz kommen und wie sie zusammenspielen, erklären wir ausführlich in unserem Artikel: Welche Stromzähler braucht Ihr Mieterstromprojekt? Die wichtigsten Zählertypen erklärt.

Smart Meter und iMSys

Seit dem „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ ist der Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) gesetzlich vorgeschrieben. Der verpflichtende Rollout startet am 1. Januar 2025 und wird bis 2030 abgeschlossen sein. Konkret bedeutet das: Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr, Betreiber:innen von PV-Anlagen ab 7 Kilowatt Leistung sowie Gebäude mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur müssen schrittweise mit einem iMSys ausgestattet werden.

Der Zeitplan ist klar definiert: Bis Ende 2025 sollen bereits 20 Prozent der betroffenen Messstellen umgerüstet sein, bis 2028 mindestens 50 Prozent und bis 2030 nahezu flächendeckend 95 Prozent. Für neue PV-Anlagen ab 7 Kilowatt, die ab März 2025 ans Netz gehen, gilt die Pflicht sofort – inklusive einer Steuerbox. Bestandsanlagen über 7 Kilowatt müssen spätestens bis 2029 nachgerüstet werden.

Für Mieterstromprojekte hat das eine eindeutige Konsequenz: Ohne iMSys ist eine rechtssichere Abrechnung künftig nicht mehr möglich. Die gute Nachricht: Durch eine gesetzlich gedeckelte Kostenstruktur – im Standardfall rund 20 Euro pro Jahr – bleibt die finanzielle Belastung gering. Und: Vermieter:innen müssen sich nicht selbst um den Einbau kümmern. Die Umrüstung erfolgt durch den Messstellenbetreiber oder direkt durch einen Partner wie Dach für Dach.

Rechtliche Klarheit: Kundenanlage

Nach aktueller Rechtsprechung gilt ein Mieterstromprojekt innerhalb eines Gebäudes in der Regel als Kundenanlage. Das bedeutet: Sie dürfen den Strom ohne klassischen Netzanschluss direkt an Ihre Mieter:innen liefern. Dieses Modell ist gesetzlich anerkannt und durch das EEG klar abgesichert.

So macht Dach für Dach Eigenbetrieb leicht

Viele Wohnungsunternehmen schrecken vor dem Eigenbetrieb zurück, weil sie die Vielzahl an Aufgaben sehen: Projektierung, Zählermanagement, Abrechnung, rechtliche Pflichten. Genau hier setzt Dach für Dach an. Wir übernehmen die komplette operative Umsetzung, während Sie als Betreiber:in die volle Wertschöpfung behalten.

FAQ: Häufige Fragen zum Eigenbetrieb von Mieterstrom

Ab wann sind Smart Meter Pflicht?

Seit dem 1. Januar 2025 läuft der verpflichtende Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys). Betroffen sind u. a. Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch und PV-Anlagen ab 7 kWp. Neue Anlagen ab März 2025 müssen sofort mit iMSys ausgestattet werden, Bestandsanlagen bis spätestens 2029. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: Bundesnetzagentur – Messeinrichtungen / Zähler

Formal gilt das Wohnungsunternehmen als Betreiber. Praktisch können jedoch alle operativen Pflichten – von Abrechnung bis Messstellenbetrieb – an Partner wie Dach für Dach ausgelagert werden. Dadurch bleibt das Risiko für Sie minimal.

Nein. Alle energiewirtschaftlichen Prozesse werden von uns übernommen. Sie erhalten fertige Abrechnungen und ein transparentes Reporting, ohne eigenes Fachpersonal einstellen zu müssen.

Ja. Dank EEG-Mieterstromzuschlag und sinkender Gestehungskosten rechnet sich das Modell auch bei kleineren Mehrfamilienhäusern. Besonders attraktiv wird es, wenn Gewerbemieter im Gebäude sind und den Solarstrom tagsüber nutzen. Wenn Sie mehr darüber lesen wollen, finden Sie weitere Informationen in unserem Artikel: EEG Mieterstrom vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude?

Üblicherweise kommen Zweirichtungszähler, Summenzähler, PV-Erzeugungszähler und Unterzähler zum Einsatz. Ab 2025 sind zusätzlich intelligente Messsysteme (iMSys) Standard. → Mehr dazu im Artikel: Welche Zähler braucht ein Mieterstromprojekt?.

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