Wissen & Aufklärung
Veröffentlichungsdatum:
17.07.2025
Autorin:
Camila Blajos Razuk
Lesezeit:
8 Minuten
Wissen & Aufklärung
Veröffentlichungsdatum:
17.07.2025
Autorin:
Camila Blajos Razuk
Lesezeit:
8 Minuten
Viele Betreiber setzen nach wie vor auf Volleinspeisung: Der gesamte erzeugte Solarstrom wird ins Netz eingespeist – und dafür gibt es eine Einspeisevergütung. Das war früher eine sichere Einnahmequelle. Doch die Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert.
Heute stellt sich daher die Frage: Rechnet sich das überhaupt noch – vor allem bei neuen Solaranlagen?
In den Anfangsjahren des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) galt die Volleinspeisung als äußerst lukratives Modell. Betreiber erhielten staatlich garantierte Vergütungen von teils über 50 Cent pro Kilowattstunde – für 20 Jahre festgeschrieben. Wer also 2005 eine Anlage installierte, erhielt rund 51,87 ct/kWh bis 2025. Doch diese Zeiten sind vorbei: Die Vergütungssätze sind über die Jahre dramatisch gesunken.
Eine neue Anlage, die 2025 in Betrieb geht, erhält für die Volleinspeisung nur noch rund 10,56 ct/kWh. Und die Entwicklung zeigt weiter nach unten: Im Schnitt sinkt die Einspeisevergütung seit 2023 etwa alle sechs Monate um ca. 1 %. Gleichzeitig steigen die Strompreise für Haushalte weiter.
Zudem kommt ein neuer Risikofaktor hinzu: negative Strompreise. Im ersten Halbjahr 2025 wurden bereits 389 Stunden mit negativen Börsenstrompreisen gezählt – ein Rekordwert. Wer in diesen Stunden Strom einspeist, erhält seit 2025 oft keine Vergütung mehr – insbesondere bei Neuanlagen ohne Smart Meter.
Quelle: SMARD, https://www.smard.de/home/marktdaten
Bei der Volleinspeisung wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Der Betreiber erhält dafür die gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme der Anlage.
Bei der Überschusseinspeisung wird ein Teil des Stroms direkt im Gebäude verbraucht – etwa durch Mieter oder für den Eigenbedarf –, nur der überschüssig erzeugte Strom wird eingespeist. Auch hierfür wird die Einspeisevergütung gezahlt – jedoch zu einem leicht niedrigeren Satz als bei Volleinspeisung.
Die Einspeisevergütung ist der Preis, den Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom zahlen müssen. Die Höhe hängt vom Anlagentyp, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Einspeiseart ab. Sie wird über das EEG geregelt und ist für 20 Jahre garantiert.
Während die Einspeisevergütung immer weiter sinkt, steigen die Haushaltsstrompreise in Deutschland deutlich. Aktuell (2025) liegt der durchschnittliche Strompreis bei rund 38,3 ct/kWh, in der Grundversorgung sogar bei über 45 ct/kWh.
Zum Vergleich die aktuellen (2025) Vergütungssätze:
bis 10 kW | bis 40 kW | bis 100 kW | |
---|---|---|---|
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) | 7,94 cent | 6,88 cent | 5,62 cent |
Volleinspeisung | 12,60 cent | 10,56 cent | 10,56 cent |
Die Differenz ist offensichtlich – und wirtschaftlich entscheidend: Wer seinen Strom direkt an Mieter verkauft, kann 20–25 ct/kWh erzielen – also doppelt bis dreimal so viel wie mit der Einspeisevergütung. Laut EEG darf der Mieterstrompreis maximal 90 % des örtlichen Grundversorgungspreises betragen – das bedeutet: günstiger für Mieter, aber deutlich lukrativer für Vermieter.
Wer heute eine neue Photovoltaikanlage installiert und den gesamten Strom einspeist, erhält dafür rund 10,56 Cent pro kWh – gesetzlich garantiert für 20 Jahre. Zum Vergleich: 2010 lag die Vergütung noch bei 37,23 Cent, 2005 sogar bei 51,87 Cent. 2022 wurde mit 4,74 Cent der Tiefpunkt erreicht.
Beispiel: Eine neue 15 kWp-Anlage erzeugt in Deutschland im Schnitt ca. 15.000 kWh Strom pro Jahr. Bei Volleinspeisung entspricht das heute einer jährlichen Vergütung von rund 1.584 € (15.000 kWh × 0,1056 €/kWh).
Zum Vergleich: 2010 lag die Einspeisevergütung noch bei 37,23 Cent/kWh – damals hätte dieselbe Anlage 5.585 € im Jahr eingebracht. 2005 waren es sogar 51,87 Cent/kWh – also 7.780 € jährlich. Und 2022, beim bisherigen Tiefststand von 4,74 ct/kWh, lag der jährliche Ertrag nur noch bei 711 €.
Doch langfristig zeigt der Trend weiterhin nach unten: Im Durchschnitt sinkt die Vergütung seit 2023 wieder um etwa 1 % alle sechs Monate. Zwar bleibt die garantierte Laufzeit von 20 Jahren ein Vorteil, aber die Einstiegskonditionen für neue Betreiber sind schlicht nicht mehr attraktiv.
↓ Zwischen 2005 und heute (2025) ist die Vergütung um fast 80 % gesunken.
↓ Seit 2023 sinkt sie im Schnitt alle sechs Monate um ca. 1 %.
↑ Gleichzeitig ist der Haushaltsstrompreis auf über 38 ct/kWh gestiegen.
Wer den eigenen Strom nicht selbst nutzt, verschenkt bares Geld.
Mieterstrom bedeutet, dass der vor Ort erzeugte Solarstrom direkt an die Bewohner des Hauses verkauft wird – ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz. Dabei profitieren beide Seiten: Die Mieter erhalten ihren Strom zu einem Preis von etwa 20–25 Cent pro kWh – deutlich günstiger als Netzstrom –, während die Eigentümer mit jeder verkauften Kilowattstunde deutlich mehr verdienen als mit der Einspeisung.
Warum ist das möglich? Weil Mieterstrom – anders als normaler Haushaltsstrom – nicht alle Netzentgelte, Umlagen und Steuern enthalten muss. Die rechtlichen Hintergründe erklären wir ausführlich im Artikel „EEG Mieterstrom vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude?“.
Der wirtschaftliche Vorteil ergibt sich also aus der Differenz zwischen Einspeisevergütung (z. B. 6,62–10,56 Cent) und Mieterstromerlös (z. B. 26-28 Cent). Je nach Anlagengröße und Einspeiseart ergibt sich dabei ein Plus von 15 bis über 21 Cent pro Kilowattstunde – ein klarer Gewinn für Betreiber.
Gleichzeitig wurde der Einstieg ins Mieterstrommodell deutlich vereinfacht: Mit dem Solarpaket I wurden zahlreiche bürokratische Hürden abgebaut – etwa die Pflicht zur vollständigen Stromlieferung oder die Komplexität bei der Abrechnung. Zudem erlaubt das neue Gesetz flexiblere Lieferkonzepte wie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Ab März 2025 gilt das neue Solarspitzengesetz. Dieses begrenzt die maximale Einspeisung für Neuanlagen bis 25 kWp auf nur 60 % der erzeugten Strommenge, sofern kein Smart Meter verbaut ist.
Das bedeutet: Wer ab 2025 eine PV-Anlage installiert, darf einen großen Teil des Stroms gar nicht mehr einspeisen – und müsste diesen ansonsten ungenutzt verschenken. Die logische Konsequenz: Mehr Eigenverbrauch oder Direktvermarktung, etwa über ein Mieterstrommodell.
Wer also in den kommenden Monaten eine neue Anlage plant, sollte sich fragen: Warum Strom einspeisen – wenn ich ihn auch direkt verkaufen kann?
Auch für Betreiber älterer Anlagen stellt sich zunehmend die Frage nach Alternativen: Nach Ablauf der 20 Jahre EEG-Vergütung entfällt der feste Einspeisetarif. Übrig bleibt nur noch der schwankende Marktwert – in der Regel unter 5 Cent pro kWh.
Wer also 2005 oder 2006 mit Volleinspeisung begonnen hat, steht jetzt vor der Entscheidung: Weiter einspeisen zum Marktpreis? Oder umstellen auf Eigenverbrauch oder Mieterstrom – und so die Anlage weiter wirtschaftlich nutzen?
Die Umrüstung lohnt sich oft: Die Technik ist meist noch voll funktionsfähig, die Investition in ein neues Messkonzept überschaubar – und die Erträge deutlich höher als bei der Weiter-Einspeisung zum Marktwert. Erfahren Sie selbst, ob sich eine Umstellung auf Mieterstrom in Ihrem Fall lohnt – mit einem kostenlosen und unkomplizierten Beratungstermin:
Für ältere Anlagen mit hoher garantierter Vergütung bleibt die Volleinspeisung noch attraktiv – solange die 20 Jahre Laufzeit nicht abgelaufen sind:
Danach endet die Förderung – und es droht der Übergang in den ungeregelten Marktwert, der aktuell meist unter 5 ct/kWh liegt.
Ob Volleinspeisung sich lohnt, hängt also ab von:
Für viele Betreiber älterer Anlagen stellt sich deshalb die Frage: Weiter einspeisen – oder lieber umrüsten und Mieterstrom anbieten? Die Antwort hängt von Technik, Verbrauch und Motivation ab – wirtschaftlich lohnt sich der Umstieg oft.
Deutschland zählt seit Jahren zu den Ländern mit den höchsten Strompreisen weltweit. Im Dezember 2024 lag der durchschnittliche Haushaltsstrompreis bei 0,383 €/kWh (entspricht etwa 0,452 USD/kWh), was Deutschland auf Platz 6 der teuersten Länder für Haushaltsstrom positioniert.
Zum Vergleich:
Damit zahlen deutsche Haushalte mehr als doppelt so viel wie der globale Durchschnitt – und sogar fast das 2,7-fache im Vergleich zu US-Haushalten.
Gründe für den hohen Preis in Deutschland:
Mieterstrom vermeidet viele dieser Zusatzkosten – und bietet daher günstigeren Strom für Bewohner und bessere Erlöse für Betreiber.
Wir analysieren Ihre Situation gern – individuell, fundiert und transparent.
Fazit: Die Zukunft gehört dem Mieterstrom
Volleinspeisung war lange ein sinnvolles Modell – heute wird sie zunehmend unattraktiv. Die Vergütung ist niedrig, gesetzliche Begrenzungen nehmen zu, und Mieterstrom bietet schlicht mehr: höhere Einnahmen, günstigeren Strom für Bewohner und eine starke ökologische Wirkung direkt vor Ort.
Ob Sie neu planen oder Ihre bestehende Anlage zukunftsfähig machen möchten – wir begleiten Sie auf dem Weg zur optimalen Lösung.
Berechnen Sie jetzt Ihre mögliche Rendite – und finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie mit Mieterstrom wert sein kann.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir einheitliche Personenbezeichnungen, die ausdrücklich alle Mieterinnen, Mieter, Vermieterinnen und Vermieter einschließen.
Wir freuen uns über Ihre Fragen und Anregungen und melden uns
schnellstmöglich bei Ihnen!