Leistungsbeschreibung & Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Dach für Dach GmbH
für Mieterstrom-, GGV- und PV-Lösungen
Stand: 09.01.2026
Dach für Dach GmbH
Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin
(nachfolgend „Dach für Dach“)

1. Leistungsbeschreibung

1.1 Leistungsmodelle

Dach für Dach ist ein Full-Service-Anbieter für Mieterstromlösungen und bietet – je nach Projekt und Angebot – einzelne Leistungen oder eine schlüsselfertige Gesamtlösung, insbesondere:

  • Lösungen für Mieterstrommodelle oder die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
  • Technische und wirtschaftliche Projektplanung
  • Entwicklung und Abstimmung von Messkonzepten
  • Auswahl, Koordination oder Vermittlung von Messstellenbetreibern
  • Bereitstellung einer Abrechnungslösung
  • Kaufmännische Verwaltung (z. B. Mieterwechsel, Abrechnung, Mahnwesen)
  • Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von PV-Anlagen

1.2 Leistungsabgrenzung

Geschuldet sind ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich genannten Leistungen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Erträge, Renditen, Amortisationszeiten) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich zugesichert.

2. Geltungsbereich & Vertragsgrundlagen

  • Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Dach für Dach und dem Kunden.
  • Ein Vertrag kommt zustande durch
    • die Annahme eines Angebots von Dach für Dach in Textform oder
    • den Beginn der Leistungserbringung nach Angebotsannahme.

Rangfolge der Vertragsbestandteile:

  1. Angebot inkl. Anlagen und Nachträge
  2. diese AGB
  3. besondere Bedingungen (z. B. PV-Anlage, sofern vereinbart)

 

Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von Dach für Dach in Textform.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften gehen vor.

3. Leistungsänderungen & Nachträge (Change-Request-Regelung)

  • Projekte im Bereich Mieterstrom/GGV können Anpassungen während der Umsetzung erfordern (z. B. zusätzliche Zähler, Hardware, Wohneinheiten, Messkonzept-Anpassungen, Marktpartner-Vorgaben).
  • Solche Änderungen gelten als Nachträge/Zusatzleistungen, sofern sie nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind.
  • Dach für Dach informiert den Kunden vor Umsetzung eines Nachtrags in Textform über Inhalt, Vergütung und Auswirkungen, soweit dies praktisch möglich ist.
  • Nachträge können vom Kunden in Textform beauftragt werden.
  • In dringenden Fällen darf Dach für Dach Zusatzleistungen auch ohne vorherige Zustimmung erbringen, wenn dies zur Projektsicherung oder zur Vermeidung erheblicher Nachteile erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
  • Zusatzleistungen sind stets vergütungspflichtig.

4. Vergütung & Zahlungsbedingungen

4.1 Allgemeines

  • Projekte im Bereich Mieterstrom/GGV können Anpassungen während der Umsetzung erfordern (z. B. zusätzliche Zähler, Hardware, Wohneinheiten, Messkonzept-Anpassungen, Marktpartner-Vorgaben).
  • Solche Änderungen gelten als Nachträge/Zusatzleistungen, sofern sie nicht vom ursprünglichen Angebot umfasst sind.
  • Dach für Dach informiert den Kunden vor Umsetzung eines Nachtrags in Textform über Inhalt, Vergütung und Auswirkungen, soweit dies praktisch möglich ist.
  • Nachträge können vom Kunden in Textform beauftragt werden.
  • In dringenden Fällen darf Dach für Dach Zusatzleistungen auch ohne vorherige Zustimmung erbringen, wenn dies zur Projektsicherung oder zur Vermeidung erheblicher Nachteile erforderlich ist. Der Kunde wird unverzüglich informiert.
  • Zusatzleistungen sind stets vergütungspflichtig.

4.2 Einmalige Pauschalen

  • Projekt-, Planungs- oder Beratungspauschalen (z. B. Projekteinrichtung) werden mit Vertragsschluss fällig.
  • Sie vergüten insbesondere Kapazitätsbindung und Vorleistungen.
  • Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen, sofern Dach für Dach leistungsbereit war und kein von Dach für Dach zu vertretender Grund vorliegt (Verbraucherrechte bleiben unberührt).

4.3 Laufende Entgelte / Plattform / Abrechnung

  • Laufende Entgelte gelten je Projekt und – sofern vereinbart – je Einheit (z. B. Zählpunkt).
  • Ein Vertragsjahr umfasst zwölf Monate. Laufende Entgelte sind – sofern nicht anders vereinbart – jährlich im Voraus fällig.
  • Jede Einheit, die innerhalb eines Vertragsjahres zeitweise aktiv war, kann für das volle Vertragsjahr berechnet werden.
  • Soweit Plattform- oder Abrechnungslizenzen vereinbart sind, werden diese für alle im Projekt vorhandenen abrechnungsrelevanten Einheiten berechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
  • Die im Angebot ausgewiesenen Entgelte gelten – sofern nicht anders vereinbart – als projektbezogenes Mindestentgelt.

4.4 Zusatzleistungen nach Zeit

  • Standardleistungen: 115 € netto / Stunde
  • Ingenieur-/hoch spezialisierte Leistungen: 160 € netto / Stunde
  • Abrechnung je angefangene 15 Minuten, Mindestabrechnung 0,5 Std. je Einsatztag
  • Reise- und Nebenkosten werden gegen Nachweis berechnet; Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit

4.5 Zahlungsziel & Verzug

  • Rechnungen sind innerhalb von 12 Kalendertagen ohne Abzug fällig.
  • Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen (Verbraucherrechte bleiben unberührt).

5. Messkonzept, Marktpartner & Drittleistungen

  • Mess- und Lieferkonzepte werden projektbezogen entwickelt und müssen ggf. durch Netz- und Messstellenbetreiber freigegeben werden.
  • Kann ein gewünschtes Modell technisch oder regulatorisch nicht umgesetzt werden, wird ein alternatives, umsetzbares Konzept vereinbart; daraus resultierende Mehrleistungen sind Nachträge.
  • Dach für Dach ist kein Messstellenbetreiber im Sinne des MsbG, sondern unterstützt bei Auswahl und Koordination.
  • Verträge mit Marktpartnern (z. B. wMSB, Installateure) kommen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zwischen Kunde und Drittem zustande. Dach für Dach haftet nicht für deren Leistungen.

6. Mitwirkungspflichten & Datenverantwortung

  • Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig bereit.
  • Der Kunde ist für die rechtmäßige Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten verantwortlich.
  • Dach für Dach darf auf die Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Daten vertrauen und haftet nicht für Abrechnungs- oder Projektergebnisse, die auf fehlerhaften oder unvollständigen Kundendaten beruhen.
  • Mehraufwände infolge mangelhafter Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und sind vergütungspflichtig.

7. Leistungssperre bei Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug von mindestens einem Monatsentgelt und erfolgloser Mahnung kann Dach für Dach Leistungen oder Plattformzugang vorübergehend sperren, soweit verhältnismäßig.

8. Laufzeit & Vertragsende

  • Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate ab Beginn der laufenden Leistungen.
  • Automatische Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern nicht mit 3 Monaten Frist gekündigt wird.
  • Nach Vertragsende endet der Plattformzugang; der Kunde ist für den Datenexport verantwortlich. Nach angemessener Übergangsfrist darf Dach für Dach Daten löschen oder anonymisieren.
  • Beginnt ein Vertrag während eines laufenden Vertragsjahres, gilt dieses dennoch als volles Vertragsjahr im Sinne der Vergütungsregelungen.

9. Haftung

  • Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung oder ausdrücklich übernommener Garantie.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Dach für Dach nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
  • Keine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Erträge bei einfacher Fahrlässigkeit.
  • Prognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen stellen keine Garantie dar.
  • Der Kunde stellt Dach für Dach von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vertrags- oder rechtswidrigen Nutzung durch den Kunden beruhen.
  • Leistungen von Dach für Dach stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keine individuelle Prüfung durch fachkundige Berater des Kunden.
  • Dach für Dach haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Entscheidungen, Vorgaben oder Verzögerungen von Netzbetreibern, Messstellenbetreibern, Behörden oder sonstigen Marktpartnern beruhen, sofern Dach für Dach diese nicht zu vertreten hat.

10. Datenschutz & Vertraulichkeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt DSGVO-konform. Produktions- und Verbrauchsdaten dürfen anonymisiert oder pseudonymisiert zur Produktverbesserung genutzt werden. Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten.

11. Schlussbestimmungen

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Gerichtsstand – soweit zulässig – Berlin.
  • Textform genügt für Vertragsänderungen.
  • Salvatorische Klausel.

Anlage A – Besondere Bedingungen für Kauf, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen (PV)

(gilt nur, wenn im Angebot ausdrücklich vereinbart)

 

Diese Anlage ergänzt die AGB der Dach für Dach GmbH und gilt ausschließlich, sofern im jeweiligen Angebot die Lieferung, Montage oder schlüsselfertige Errichtung einer Photovoltaikanlage vereinbart ist. Im Zweifel haben diese besonderen Bedingungen Vorrang vor den allgemeinen Regelungen.

A1. Vertragsgegenstand

Als Photovoltaikanlage („PV-Anlage“) gelten die im Angebot aufgeführten Komponenten, insbesondere:

  • PV-Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter, Verkabelung, Schutz- und Befestigungsmaterial
  • sowie – sofern vereinbart – Batteriespeicher, Energiemanagementsysteme, Monitoring, Wallboxen oder Zubehör

 

Geschuldet sind ausschließlich die im Angebot beschriebenen Liefer- und Werkleistungen.

A2. Bauseitige Voraussetzungen & Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich für:

  • die Prüfung und Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben (z. B. Bau-, Denkmal-, Brandschutzrecht),
  • die Klärung der Dachstatik, Tragfähigkeit und Eignung der Montageflächen,
  • die Beschaffenheit der Elektroinfrastruktur (z. B. Zählerschrank, Unterverteilung), sofern diese nicht ausdrücklich Angebotsbestandteil ist.

 

Dach für Dach schuldet keine statischen, bauphysikalischen oder bauplanungsrechtlichen Prüfungen.

Der Kunde informiert Dach für Dach vor Vertragsschluss vollständig über bekannte Risiken oder Besonderheiten (z. B. Asbest, Schadstoffe, Undichtigkeiten, Blitzschutzanlagen, eingeschränkte Zugänge).

Verzögerungen, Mehrkosten oder Mehraufwände aufgrund fehlender oder unzutreffender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen Dach für Dach zu Terminverschiebungen sowie zur Abrechnung von Zusatzleistungen.

A3. Planung, Angebot & Änderungen

  • Grundlage der Planung sind die vom Kunden bereitgestellten Informationen (z. B. Dachmaße, Fotos, Verbrauchsdaten).
  • Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die tatsächlichen Gegebenheiten wesentlich von den
    Angebotsannahmen abweichen, ist Dach für Dach berechtigt, einen angepassten Nachtrag zu unterbreiten.
  • Nimmt der Kunde den Nachtrag nicht an, sind beide Parteien berechtigt, vom PV-Teil des Vertrages zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
  • Dach für Dach ist berechtigt, einzelne Komponenten durch gleichwertige oder höherwertige Produkte zu ersetzen, sofern Funktion und Leistungsfähigkeit der Gesamtanlage nicht beeinträchtigt werden.

A4. Lieferung, Termine & Verzögerungen

  • Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  • Witterung, Lieferengpässe, Netzbetreibertermine, behördliche Vorgaben oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Dach für Dach können zu Terminverschiebungen führen.
  • Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  • Verzögert der Kunde Lieferung oder Montage, kann Dach für Dach entstehende Mehrkosten (z. B. Anfahrt, Lagerung, Stillstand) berechnen.

A5. Montage & Einsatz von Partnern

  • Dach für Dach erbringt die Montage selbst oder durch qualifizierte Partnerunternehmen.

 

Nicht geschuldet sind insbesondere:

  • Dach- oder Gebäudesanierungen
  • statische Ertüchtigungen
  • Austausch oder Erweiterung von Zählerschränken oder Unterverteilungen
  • Erd-, Gerüst- oder Asbestsanierungsarbeiten

 

sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

Der Kunde stellt während der Montage eine verantwortliche Ansprechperson sowie freien Zugang zu allen erforderlichen Bereichen sicher.

A6. Abnahme & Inbetriebnahme

  • Nach Abschluss der Montage erfolgt eine Funktionsprüfung und Einweisung.
  • Der Kunde erklärt die Abnahme; unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung und werden innerhalb angemessener Frist behoben.
  • Zählerwechsel und Netzanschlussarbeiten können durch Netz- oder Messstellenbetreiber erfolgen; Verzögerungen hieraus hat Dach für Dach nicht zu vertreten.

A7. Preise, Umsatzsteuer & Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise und Zahlungspläne.
  • Soweit der Umsatzsteuersatz von 0 % gemäß § 12 Abs. 3 UStG zur Anwendung kommen soll, hat der Kunde die hierfür erforderlichen Erklärungen rechtzeitig zu übermitteln.
  • Stellt sich nachträglich heraus, dass die Voraussetzungen nicht vorlagen, ist der Kunde verpflichtet, die gesetzliche Umsatzsteuer nachzuzahlen und Dach für Dach von Ansprüchen freizustellen.

A8. Eigentumsvorbehalt & Gefahrübergang

  • Gelieferte Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Dach für Dach.
  • Bei Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe über; bei Unternehmern mit Übergabe an den Frachtführer, soweit keine Montage geschuldet ist.

A9. Mängelrechte & Garantien

  • Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
  • Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche – soweit gesetzlich zulässig – 12 Monate ab Abnahme.
  • Herstellergarantien gelten ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
  • Gewährleistungsansprüche entfallen, soweit Mängel auf
    • unsachgemäßen Betrieb,
    • Eingriffe durch Dritte,
    • äußere Einwirkungen (z. B. Sturm, Hagel) oder
    • bauseitige Mängel

          zurückzuführen sind, die Dach für Dach nicht zu vertreten hat.

A10. Haftung & Ertragsprognosen

Für die Haftung gelten die Regelungen der AGB entsprechend.

Ertrags-, Autarkie- oder Wirtschaftlichkeitsprognosen stellen keine Garantie dar, da sie von standort- und nutzungsabhängigen Faktoren abhängen.

A11. Rücktritt & Stornierung

  • Kann Dach für Dach eine wesentliche Leistung ohne eigenes Verschulden nicht erbringen (z. B. Lieferausfall trotz Deckungsgeschäft), ist ein Rücktritt zulässig; erhaltene Zahlungen werden erstattet.
  • Kündigt der Kunde den PV-Teil vor Lieferung oder Montage, kann Dach für Dach Ersatz der nachweislich entstandenen Aufwendungen verlangen (Planung, Material, Logistik).

Dach für Dach GmbH • Lohmühlenstraße 65, 12435 Berlin • info@dachfuerdach.de
Registergericht Berlin • HRB Nr. 270746 • USt-ID: DE452194009

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