Finanzen & Kosten
Veröffentlichungsdatum:
22.08.2025
Autorin:
Camila Blajos Razuk
Lesezeit:
8 Minuten
Finanzen & Kosten
Veröffentlichungsdatum:
22.08.2025
Autorin:
Camila Blajos Razuk
Lesezeit:
8 Minuten
Mieterstrom gilt als eine der spannendsten Lösungen für die Energiewende im Gebäudesektor. Die Idee klingt bestechend einfach: Solarstrom vom eigenen Dach wird direkt an die Mieter:innen geliefert – günstiger als aus dem Netz und klimafreundlich zugleich. Doch viele Eigentümer:innen stellen sich die entscheidende Frage: Lohnt sich das Modell auch wirtschaftlich?
Die Antwort darauf liefert eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sie betrachtet Investitionskosten, laufende Ausgaben, Erlöse und Risiken über die gesamte Projektlaufzeit. So wird aus einer groben Idee ein klar quantifizierbares Geschäftsmodell – für Vermieter:innen wie auch für Mieter:innen.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung macht Mieterstrom kalkulierbar. Sie stellt alle relevanten Kosten, Einnahmen und Risiken systematisch gegenüber und zeigt in klaren Zahlen, wie sich das Projekt über die 20 Jahre EEG-Laufzeit finanziell entwickelt.
Das Potenzial ist enorm: Laut des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) könnten bis zu 14,3 Millionen Haushalte in 1,9 Millionen Mehrfamilienhäusern in Deutschland von Mieterstrom profitieren. Trotzdem sind bislang nur wenige Tausend Anlagen umgesetzt worden – das Marktpotenzial ist also riesig und noch weitgehend ungenutzt.
Die Gründe dafür sind vielfältig: Während Mieter:innen teilweise bis zu 30 % weniger Stromkosten gegenüber der Grundversorgung zahlen können, hängt die tatsächliche Rentabilität stark von der Teilnahmerate der Haushalte, den technischen Rahmenbedingungen und dem EEG-Mieterstromzuschlag ab.
Genau hier setzt unser Artikel an: Wir zeigen, wie eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für Mieterstrom aufgebaut ist, welche Faktoren den größten Einfluss haben und mit welchen Annahmen sich ein realistisches Bild ergibt. So erhältst Du eine verlässliche Grundlage, um zu entscheiden, ob sich Mieterstrom für Dein Gebäude rechnet.
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Unter Mieterstrom versteht man Strom, der mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt und direkt an die Mieter:innen dieses Gebäudes geliefert wird. Der Strom wird also nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern vor Ort verbraucht – günstiger für die Bewohner:innen, ökologisch effizienter, und wirtschaftlich rentabler.
Kurz gefasst: Mieterstrom bedeutet: Solarstrom vom Dach wird direkt an Mieter:innen im selben Gebäude verkauft – zu einem Preis unterhalb des Grundversorgungstarifs.
Damit Mieterstrom eindeutig einzuordnen ist, ist der Vergleich mit anderen Konzepten wichtig:
Volleinspeisung
Hier wird der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist und nach dem EEG tariflich vergütet – ohne direkten Nutzen für die Bewohner:innen. Dieses Modell war früher beliebt, verliert aber zunehmend an Attraktivität, da die aktuellen Vergütungssätze meist deutlich unter den Kosten für Mieterstrom liegen (z. B. rund 10 ct/kWh vs. 20–25 ct/kWh beim Mieterstrom). Mehr dazu findest du in unserem Artikel „Lohnt sich Volleinspeisung überhaupt noch? Worauf Sie achten sollten“.
Eigenverbrauch (Privat)
Der erzeugte Solarstrom wird direkt vom Eigentümer genutzt – wie bei einem Einfamilienhaus – ohne Lieferung an Dritte.
Direktlieferung / Power Purchase Agreements (PPA) Langfristige Stromlieferverträge zwischen großen PV- oder Windanlagen und externen Abnehmern (z. B. Unternehmen). Für Mehrfamilienhäuser spielt dieses Modell keine Rolle, da es ausschließlich für Großabnehmer:innen gedacht ist.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)
Ein relativ neues Konzept, bei dem Strom gemeinschaftlich durch mehrere Wohnungen oder Gebäude genutzt wird und andere rechtliche Grundlagen hat. Die Unterschiede zum EEG-Mieterstrom erklären wir ausführlich im Artikel „EEG Mieterstrom vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude?“.
Ein konkretes Projekt in Meine (Niedersachsen) zeigt, dass Mieterstrom nicht nur ökologisch überzeugt, sondern auch finanziell äußerst attraktiv sein kann. Trotz vergleichsweise kleiner Anlagengröße mit nur zwei Wohneinheiten konnte hier eine Rendite von fast 14 % erzielt werden – und das bei einer Amortisationszeit von nur acht Jahren. Besonders spannend: Neben den Wohnungen wird auch eine Wärmepumpe in das Modell eingebunden, wodurch ein erheblicher Teil des Solarstroms direkt vor Ort genutzt wird. So profitieren Eigentümer:innen von stabilen Erträgen, während die Mieter:innen ihre jährlichen Stromkosten um fast 400 € pro Haushalt senken können.
Die Antwort auf die Frage, ob sich Mieterstrom wirklich lohnt, liefert eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung. Sie betrachtet sämtliche Investitionskosten, laufende Ausgaben, Erlöse und Risiken über die gesamte Projektlaufzeit. So wird aus einer groben Idee ein klar quantifizierbares Geschäftsmodell – sowohl für Vermieter:innen als auch für Mieter:innen.
Unser Artikel „3 Kennzahlen, die zeigen, wie rentabel Ihr Mieterstromprojekt ist“ bietet hierzu einen kompakten Einstieg: Er zeigt, wie die Kennzahlen Rendite, Eigenverbrauchsquote und Autarkiequote die Wirtschaftlichkeit transparent und vergleichbar machen.
Damit Sie eine fundierte Entscheidung für oder gegen ein Mieterstromprojekt treffen können, braucht es eine strukturierte Wirtschaftlichkeitsberechnung. Diese folgt einem klaren Vorgehen in sechs Schritten:
Zunächst werden die technischen Eckdaten Ihres Gebäudes erfasst:
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist der Stromverbrauch Ihrer Mieter:innen und deren Bereitschaft zur Teilnahme.
Im dritten Schritt werden die Kosten ermittelt:
Ihre Einnahmen setzen sich aus mehreren Quellen zusammen:
Hier werden die steuerlichen und regulatorischen Effekte berücksichtigt:
Abschließend werden die Ergebnisse in zentrale Kennzahlen überführt, die die Wirtschaftlichkeit auf einen Blick sichtbar machen:
Die drei Kernkennzahlen einer Mieterstrom-Wirtschaftlichkeitsrechnung sind: Rendite, Eigenverbrauchsquote und Autarkiequote.Eine ausführliche Erklärung finden Sie in unserem Artikel: 3 Kennzahlen, die zeigen, wie rentabel Ihr Mieterstromprojekt ist.
Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung basiert immer auf Annahmen – und die können sich im Laufe der Zeit ändern. Deshalb ist es wichtig, verschiedene Szenarien durchzuspielen. Besonders drei Faktoren haben einen entscheidenden Einfluss:
Die Grundlage für Mieterstromprojekte bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dort ist klar geregelt, wann Strom als Mieterstrom gilt: Er muss im selben Gebäude oder zumindest auf demselben Grundstück erzeugt und direkt an die Mieter:innen geliefert werden. Wichtig ist, dass dabei kein öffentliches Netz durchlaufen wird – andernfalls handelt es sich nicht mehr um ein EEG-Mieterstrommodell. Die Bundesnetzagentur betont außerdem, dass der Mieterstromvertrag stets eigenständig sein muss. Er darf also nicht über die Nebenkosten abgerechnet oder automatisch in den Mietvertrag integriert werden. Nur so wird sichergestellt, dass Mieter:innen die freie Wahl ihres Stromlieferanten behalten.
Besonders interessant ist der sogenannte Mieterstromzuschlag, den die Betreiber:innen zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf erhalten. Die Höhe des Zuschlags hängt von der Größe der Photovoltaikanlage und dem Inbetriebnahmejahr ab und degressiert regelmäßig. Dennoch ist er ein zentraler Bestandteil in fast jeder Wirtschaftlichkeitsberechnung, da er die Rendite spürbar erhöht. In der Praxis gibt es zwei Modelle (nicht zu verwechseln mit den verschiedenen Betriebs- und Geschäftsmodellen): Entweder beliefern Eigentümer:innen ihre Mieter:innen direkt mit Strom (Grundmodell), oder sie binden einen externen Anbieter ein, der die Lieferantenrolle übernimmt (Lieferkettenmodell). Beide Varianten können mit einer Einspeisevergütung kombiniert werden, wenn Überschüsse ins Netz eingespeist werden.
Für Vermieter:innen wichtig zu wissen: Mieterstromverträge unterliegen klaren verbraucherschützenden Vorgaben. Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen, und Kündigungsfristen dürfen ein Maximum von einem Monat nicht überschreiten. Zudem gilt jederzeit ein Wechselrecht: Mieter:innen können sich auch während der Vertragslaufzeit für einen anderen Stromlieferanten entscheiden, falls sie möchten. Schließlich darf der Strompreis im Mieterstrommodell höchstens 90 % des regionalen Grundversorgungstarifs betragen. Damit wird garantiert, dass Mieter:innen von echtem Preisvorteil profitieren.
Auch wenn Mieterstrom zahlreiche Vorteile bietet, ist er – wie jedes Investitionsmodell – nicht frei von Risiken. Für eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung ist es daher entscheidend, diese Risiken zu kennen und frühzeitig geeignete Absicherungen einzuplanen.
Ein wesentliches Risiko liegt in der technischen Seite. Photovoltaikanlagen können weniger Strom erzeugen als prognostiziert – sei es durch wetterbedingte Abweichungen, Verschattung oder technische Defekte. Zwar sind moderne Anlagen äußerst zuverlässig, dennoch sollten Eigentümer:innen immer mit konservativen Annahmen kalkulieren. Regelmäßige Wartungen und Versicherungen gegen Ertragsausfälle sorgen hier für zusätzliche Sicherheit.
Ein zweiter Unsicherheitsfaktor betrifft die wirtschaftliche Seite. Die Rentabilität hängt maßgeblich von der Entwicklung der Strompreise ab: Steigende Marktpreise erhöhen den Vorteil des Mieterstroms gegenüber der Grundversorgung, sinkende Preise können die Marge reduzieren. Ebenfalls wichtig ist die Teilnahmerate der Mieter:innen. Je mehr Haushalte teilnehmen, desto höher ist der Eigenverbrauchsanteil – und desto stabiler sind die Einnahmen. Bleiben viele Mieter:innen hingegen beim Grundversorger, sinkt die Wirtschaftlichkeit.
Hinzu kommen regulatorische Risiken. Zwar ist der Mieterstromzuschlag gesetzlich verankert, doch er degressiert regelmäßig. Auch Anpassungen im EEG oder steuerliche Änderungen können die Kalkulation beeinflussen. Deshalb empfiehlt es sich, Verträge so zu gestalten, dass künftige Anpassungen berücksichtigt werden können.
Genau an diesem Punkt zeigt sich die Bedeutung einer professionellen Vertragsgestaltung. Sie schafft Klarheit und verteilt Chancen und Risiken fair zwischen Vermieter:in, Betreiber:in und Dienstleister – und schützt gleichzeitig die Interessen der Mieter:innen. Häufig werden dafür Service-Level-Agreements vereinbart, die eine bestimmte Anlagenverfügbarkeit garantieren. Ebenso sinnvoll sind Indexklauseln, die Preisänderungen transparent abbilden, oder Mindestteilnahmeklauseln, die die Einnahmen stabilisieren.
Am Ende gilt: Risiken lassen sich nicht vollständig ausschließen, wohl aber planbar und fair absichern. Wer Mieterstrom mit einem erfahrenen Partner umsetzt, profitiert nicht nur von moderner Technik, sondern auch von standardisierten Vertragswerken, die genau auf diese Herausforderungen zugeschnitten sind
Die Wirtschaftlichkeit eines Mieterstromprojekts hängt entscheidend von der gesetzlichen Förderung und dem passenden Finanzierungsmodell ab.
Ein zentrales Element ist der Mieterstromzuschlag. Seit 2017 nach § 21 EEG etabliert, erhalten Betreiber:innen diesen zusätzlichen Bonus für jede Kilowattstunde Solarstrom, die direkt an Mieter:innen geliefert wird. Die Höhe richtet sich nach der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmejahr und degressiert im Laufe der Zeit. Trotz der Degression bleibt er ein bedeutender Hebel zur Verbesserung der Rentabilität. Die Bundesnetzagentur bietet regelmäßige Updates zu aktuellen Zuschlagswerten an.
Zur Finanzierung eines Projekts stehen grundsätzlich zwei Wege zur Wahl:
Die Wahl des Finanzierungsmodells entscheidet, ob Sie Rendite maximieren oder Aufwand minimieren möchten. Beide Wege können je nach strategischer Ausrichtung sinnvoll sein.
Weiterführende Infos zu Fördermitteln wie KfW-Krediten, regionalen Zuschüssen oder steuerlichen Vorteilen finden Sie in unserem Artikel : So sparen Sie bei Ihrer PV‑Anlage: Förderungen, Kredite und Steuervorteile im Überblick.
Mieterstrom ist längst mehr als ein ökologisches Prestigeprojekt. Richtig geplant und umgesetzt, bietet er Vermieter:innen attraktive Renditen und Mieter:innen spürbare Einsparungen. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sind eine realistische Verbrauchsanalyse, die richtige Finanzierungsform sowie ein passendes Mess- und Vertragskonzept.
Die Beispiele zeigen: Schon kleine Mehrfamilienhäuser können zweistellige Renditen erzielen – bei gleichzeitig sinkenden Stromkosten für die Bewohner:innen. Damit entsteht eine klassische Win-win-Situation, die sowohl die Attraktivität der Immobilie steigert als auch einen konkreten Beitrag zur Energiewende leistet.
Wer die Chancen des Mieterstrommodells nutzen möchte, sollte frühzeitig prüfen, welches Projektmodell am besten passt und welche Förderungen in Anspruch genommen werden können. Mit einem erfahrenen Partner wie Dach für Dach an der Seite wird aus einer komplexen Aufgabe ein klar strukturiertes Erfolgsmodell.
Ja. Selbst bei nur zwei oder drei Wohneinheiten kann sich Mieterstrom wirtschaftlich lohnen. Ein Praxisbeispiel zeigt: Schon mit einer 10 kWp-Anlage und zwei Wohnungen sind Renditen von fast 14 % möglich – bei einer Amortisationszeit von rund acht Jahren.
Die drei wichtigsten Faktoren sind:
Der Zuschlag nach § 21 EEG ist ein entscheidender Bestandteil der Kalkulation. Er wird zusätzlich zum Stromverkauf gezahlt und verbessert die Rendite spürbar, auch wenn er im Laufe der Zeit degressiert.
Das ist kein Problem: Der überschüssige Solarstrom wird ins Netz eingespeist und nach EEG vergütet. Allerdings sinkt die Eigenverbrauchsquote – und damit die Wirtschaftlichkeit. Deshalb kalkulieren Expert:innen in der Regel mit einer realistischen Teilnahmerate von 50–80 %.
Je nach Anlagengröße und Finanzierungsmodell beträgt die Amortisationszeit meist zwischen 8 und 12 Jahren. Danach erwirtschaftet die Anlage dauerhaft Gewinne.
Berechnen Sie jetzt Ihre mögliche Rendite – und finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie mit Mieterstrom wert sein kann.
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir einheitliche Personenbezeichnungen, die ausdrücklich alle Mieterinnen, Mieter, Vermieterinnen und Vermieter einschließen.
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